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PKV/GKV

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PublicHeini:
Was viele auch nicht bedenken, dass die GKV generell einkommensabhängig ist. Solltest du in bspw. 10 Jahren von A6/3 auf A8/8 befördert werden, dann entspricht das einer jährlichen Steigerung der GKV Beiträge von rund 4%. Und dabei habe ich mit 10 Jahren durchschnittlicher Tariferhöhung von 1,5% gerechnet und ohne dass die GKV ihre Beiträge erhöht. Steigerung der GKV bei dieser Variante von rund 570€ auf 830€.

Ich glaube bei diesen Zahlen erübrigt sich die Überlegung ob GKV oder PKV

lumer:

--- Zitat von: PublicHeini am 21.01.2021 10:22 ---Was viele auch nicht bedenken, dass die GKV generell einkommensabhängig ist. Solltest du in bspw. 10 Jahren von A6/3 auf A8/8 befördert werden, dann entspricht das einer jährlichen Steigerung der GKV Beiträge von rund 4%. Und dabei habe ich mit 10 Jahren durchschnittlicher Tariferhöhung von 1,5% gerechnet und ohne dass die GKV ihre Beiträge erhöht. Steigerung der GKV bei dieser Variante von rund 570€ auf 830€.

Ich glaube bei diesen Zahlen erübrigt sich die Überlegung ob GKV oder PKV

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Was sind denn das schon wieder für Mondzahlen?  ::) Wenn ich von einer jährlichen Besoldungssteigerung von 1,5% ausgehe, A8/8 Bund (verh., 2 Kinder) von jetzt und die Beitragshöhe für KV (durchschnittlich 15,3%) und PV (1,525%*) zugrunde lege, erhalte ich einen Gesamtbeitrag (KV und PV!) von rd. 758 Euro. Wenn ich das jetzige A6/3 Bund (verh., 2 Kinder) nehme und ebenso KV und PV berechne, erhalte ich einen Gesamtbetrag von rd. 505 Euro.

Innerhalb von 10 Jahren kann man übrigens nicht von Stufe 3 auf Stufe 8 kommen, zumindest nicht auf Bundesebene. Die Stufenlaufzeiten betragen dort ab Stufe 5 jeweils vier Jahre...

Und wer ein höheres Einkommen hat, muss auch höhere Steuern zahlen. Plädierst du deshalb auch dafür, keine Gehalts-/Besoldungssteigerungen zu bekommen?
* Auch wenn man wegen der freiwilligen Versicherung der KV in der gesetzlichen PV versichert ist (§ 20 Abs. 3 SGB XI), beträgt der Beitragssatz dort nur die Hälfte (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI). Das wird hier in den Berechnungen sehr, sehr oft nicht beachtet.

WasDennNun:

--- Zitat von: PublicHeini am 21.01.2021 10:22 ---Ich glaube bei diesen Zahlen erübrigt sich die Überlegung ob GKV oder PKV

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Und wenn du auf Teilzeit gehst ist es genau umgekehrt. Eine prozentuale Steigerung der PKV Kosten vs. monetäre Absenkung der GKV kosten.

Asperatus:

--- Zitat von: lumer am 21.01.2021 11:20 ---* Auch wenn man wegen der freiwilligen Versicherung der KV in der gesetzlichen PV versichert ist (§ 20 Abs. 3 SGB XI), beträgt der Beitragssatz dort nur die Hälfte (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI). Das wird hier in den Berechnungen sehr, sehr oft nicht beachtet.

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Vielen Dank für den Hinweis. Ich nehme hier Bezug darauf, damit die Fußnote nicht untergeht. :)

newT:

--- Zitat von: Asperatus am 21.01.2021 16:46 ---
--- Zitat von: lumer am 21.01.2021 11:20 ---* Auch wenn man wegen der freiwilligen Versicherung der KV in der gesetzlichen PV versichert ist (§ 20 Abs. 3 SGB XI), beträgt der Beitragssatz dort nur die Hälfte (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI). Das wird hier in den Berechnungen sehr, sehr oft nicht beachtet.

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Vielen Dank für den Hinweis. Ich nehme hier Bezug darauf, damit die Fußnote nicht untergeht. :)

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Danke auch von mir für den Hinweis. War mir nicht bewusst, dass Beamte nach §28 (2) SGB XI nur die Hälfte erhalten und daher nur die Hälfte für die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlen, da die andere Hälfte von der Beihilfe abgedeckt wird.

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