Hallo,
ich habe interessante Post von meiner Bezügestelle erhalten. Folgende Situation:
Für den ersten Lebensmonat meines Kindes habe ich Elternzeit genommen (Mitte November - Mitte Dezember). Meine Diensstelle hat die beantragten Elternzeiten erst nach Erhalt der Geburtsurkunde (ca. 3 Wochen nach der Geburt) im System erfasst und entsprechend an die Bezügestelle gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits die Bezüge für November und Dezember ausbezahlt (netto).
Nun hat die Bezügestelle natürlich richtig festgestellt, dass für den ersten Lebensmonat in Elternzeit kein Anspruch auf Bezüge in den entsprechenden Wochen der Kalendermonate bestand und fordert diese nun innerhalb von zwei Wochen zurück.
Es werden Bruttobezüge gefordert, obwohl ich natürlich nur Nettobezüge erhalten habe. Dies erscheint mir auch plausibel, da die entsprechenden Steuern und der Soli ja auch bereits von der Bezügestelle abgeführt wurden.
Wer weiß, ob und wie die Differenz zwischen Brutto und Netto über die Steuererklärung geltend gemacht werden kann und ob diese vollständig zurückerstattet wird?
Wenn man so eine Forderung in den Händen hält, muss man erstmal schlucken. Insbesondere, da natürlich auch noch kein Elterngeld ausbezahlt werden kann. Grund: Es fehlen entsprechenden Nachweise der Bezügestelle.
Danke und Grüße!