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Schlechtleistung: ordentlich unkündbar nach 15 Jahren/Alter über 40
Strandboy:
Zumindest im Westen der Republik erreichen Angestellte nach 15 Jahren Zugehörigkeit zum Arbeitgeber und Vollendung des 40. Lebensjahres den Status der ordentlichen Unkündbarkeit. Die ordentliche Unkündbarkeit erschwert Kündigungen in vielen Bereichen deutlich. Zum Beispiel ist eine Kündigung wegen Krankheit bei einer ordentlichen Unkündbarkeit deutlich schwerer, wie auch einschlägige Gerichtsurteile, auch vom Bundesarbeitsgericht, zeigen. In extremen Ausnahmefällen ist bei ordentlich unkündbaren Mitarbeitern eine Kündigung wegen Krankheit fristlos mit sozialer Auslauffrist möglich, aber wie gesagt sind dafür die Anforderungen deutlich höher als bei ordentlich kündbaren Mitarbeitern.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie sich eine ordentliche Unkündbarkeit bei sogenannter "Schlechtleistung" im Gegensatz zu ordentlich kündbaren Mitarbeitern auswirkt? Darüber ist mir nichts bekannt. Hat hier jemand entsprechende Infos? Bitte keine Vermutungen. Anmerkung: Für mich selbst besteht keine Gefahr, ich wollte nur allgemein Informationen haben.
Spid:
Da es sich im Gegensatz zu bspw. krankheitsbedingten Fehlzeiten ja um ein explizit vertragswidriges Verhalten handelt, käme ja durchaus auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht.
Strandboy:
--- Zitat von: Spid am 13.01.2021 07:10 ---Da es sich im Gegensatz zu bspw. krankheitsbedingten Fehlzeiten ja um ein explizit vertragswidriges Verhalten handelt, käme ja durchaus auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht.
--- End quote ---
Das wäre die Variante, wo jemand mehr arbeiten könnte, aber nicht will. Und man ihm das "nicht wollen" beweisen muss, was auch nicht einfach ist. Die andere Variante ist doch die, dass der Betreffende gerne mehr leisten möchte, aber aus irgendwelchen Gründen nicht kann. Das sind in arbeitsrechtlicher Hinsicht zwei paar Schuhe. Solange jemand sein Leistungsvermögen voll ausschöpft, aber eben von der Leistung weit zurückfällt, wäre das eine ordentliche Kündigung, die auch bei ordentlich kündbaren Mitarbeitern nur unter erschwerten Bedingungen möglich wäre. Und ich bin der Ansicht, dass eine Kündigung dann entweder noch schwerer bei ordentlicher Unkündbarkeit möglich wäre, oder eventuell gar nicht.
Spid:
Die Erwiderung ist blanker Unsinn. Eine Schlechtleistung ist stets vertragswidriges Verhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die nicht der geschuldeten Leistung mittlerer Art und Güte entspricht. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist, egal wie schlecht sie ist, keine Schlechtleistung.
Plato:
Es kommt immer darauf an,warum die Schlechte Leistung erbracht wird.
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