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Einstellung zum 01.02., Dokumente einreichen in Coronazeiten

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Oluupo:
Hallo,

ich soll eigentlich zum 01.02.21 eingestellt werden (TV-L, E9a). Ich habe heute (!) erst die Aufforderung von der Sachbearbeiterin erhalten, ich möge die jeweiligen Unterlagen möglichst zeitnah einreichen.

In der Email steht "Einstellung ab 01.02.21" und es war davon die Rede, dass die Einstellung zum 01.02.21 erfolgen soll.

Nun ist das Problem, dass viele Stadtverwaltungen nur noch Termine nach Vereinbarung wg. Corona anbieten. Ich habe erst zum 29.01.21 einen Termin bei der Stadtverwaltung in meinem Wohnort heute erhalten. Da ich ein Führungszeugnis benötige und beglaubigte Kopien meiner Zeugnisse brauche, habe ich dem Termin erstmal zugesagt, auch wenn das ziemlich spät ist. Ich hatte schon bei meiner Nachbarstadt angefragt, ob man dort kurzfristig Termine bekommt, aber da ich aus einer anderen Stadt komme, wurde das verneint. Wegen dem Führungszeugnis muss ich so oder so zur Stadtverwaltung.

Jetzt habe ich etwas bedenken, dass 1. das einen schlechten Eindruck hinterlässt und 2. man mir eventuell die Stelle wieder entzieht.

Eigentlich wollte ich mal fragen, wie das bei anderen Kommunen/Landesbehörden aktuell aussieht und ob hier auch der Einstellungsprozess wegen Corona so in die länge gezogen wird, dass man an Dokumente erst verspätet dran kommt?

Spid:
Wenn jetzt jemand „bei uns ja“ und ein anderer mit „bei uns nicht“ antwortet, liegt der Nutzen nun worin? Zumal sich auch im Sachverhalt kein Problem erkennen läßt.

Oluupo:

--- Zitat von: Spid am 13.01.2021 12:27 ---Wenn jetzt jemand „bei uns ja“ und ein anderer mit „bei uns nicht“ antwortet, liegt der Nutzen nun worin? Zumal sich auch im Sachverhalt kein Problem erkennen läßt.

--- End quote ---

Naja, mein Problem ist einfach, dass ich wahrscheinlich nicht den angepeilten Termin zum 01.02.21 schaffen werde. Deswegen wollte ich einfach mal wissen, wie "genau" Behörden da sind und ob es ggf., wie ich schon andeutete, auch Fälle gibt, wo einem die Stellenzusagen kurzfristig entzogen wurde, weil Dokumente nicht rechtzeitig da waren. So wie ich das sehe, muss das ganze zumindest schon vom Personalrat abgesegnet worden sein, sonst hätte ich wahrscheinlich gar keine Anweisung zu Einreichung von Unterlagen erhalten.

Spid:
Ein Führungszeugnis kann man online bestellen und Behörden können doch Kopien selbst beglaubigen, weshalb sich mir nicht erschließt, wozu man die Wohnortgemeindeverwaltung überhaupt bräuchte.

newT:

--- Zitat von: Spid am 13.01.2021 12:35 ---Ein Führungszeugnis kann man online bestellen und Behörden können doch Kopien selbst beglaubigen, weshalb sich mir nicht erschließt, wozu man die Wohnortgemeindeverwaltung überhaupt bräuchte.

--- End quote ---
Für Ersteres benötigt man sowohl einen freigeschalteten elektronischen Personalausweis inklusive Kartenlesegerät. Eine Antragsstellung über mobile Endgeräte ist nämlich derzeit laut Bundesjustizministerium nicht möglich (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/).
Und bei letzterem vermute ich, dass viele Ihre Originale nicht aus der Hand geben wollen. Wäre bei der Personalstelle der einzustellenden Behörde denn ein persönliches Vorsprechen möglich zwecks Beglaubigung der Dokumente? Wenn du zum Einstellungszeitpunkt den Bescheid über den erfolgten Antrag des Führungszeugnis vorlegen kannst, ist das absolut ausreichend.

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