Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenwechsel - Probezeit unabdingbar oder nicht?
Eastwestgate:
Ja, das ist höchst unterschiedlich.
Aber gibt es Erfahrungswerte?
Angenommen man bekommt keine Briefmarke verpaßt, dann muß man mit dem neuen AG eben die in diesem Fall vorgeschriebenen sieben Monate warten?
Lars73:
Man muss nicht. Die nicht Einhaltung der Kündigungsfrist kann maximal Schadensersatz zur Folge haben. Aber das sehr selten. Allerdings sieht es nicht jeder neue Arbeitgeber gern, wenn Arbeitgeber Eigenverantwortlich die Kündigungsfrist beim vorherigen Arbeitgeber nicht einhalten. (Sie müssen ja mit dem gleichen rechnen. Soll auch welche geben die dann eine Kündigung in den ersten 6 Monaten vornehmen.)
Erfahrungswerte. Es gibt alles mögliche. Viele Arbeitgeber lassen Leute gehen. Bei uns gibt es quasi keine Probleme. Wer gehen will kann man in der Übergangszeit sowieso nur eingeschränkt gebrauchen. Hängt aber auch vom Einsatzbereich ab. Ein Intensivmediziner wird derzeitig kaum schnell wechseln können.
Eastwestgate:
Dann gehe ich davon aus wenn eine Stelle mit Arbeitsbeginn idealerweise z.B. zum 31.1.21 ausgeschrieben ist, die ausschreibende Institution (öD) davon ausgeht, daß diese aller Wahrscheinlichkeit dann zum 1.7.21 besetzt sein wird immer mit der Option es könnte früher sein, muß es aber nicht.
Um einen für alle zufriedenstellenden Abgang zu haben ohne Briefmarke ;) finde ich 6/7 Monate vollkommen angebracht.
Mir ging es darum zu erfahren was der AG prinzipiell erst einmal erwartet ab wann der neue AN zur Verfügung stehen kann gerade wenn dieser offensichtlich erst einmal unabkömmlich am alten Arbeitsplatz ist.
Wenn jemand nicht aus diversen Gründen aus einem anderen Arbeitsverhältnis kommt sieht das sicher wieder anders aus, das ist mir klar.
Mich beruhigt das und ich bedanke mich hier herzlich für Eure Antworten.
Schönen Abend.
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