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Stellenwechsel - Probezeit unabdingbar oder nicht?

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Spid:
Die Probezeit hat in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen absolut keine Wirkung.

Lars73:
Die Probezeit berührt nur die Kündigungsfrist.
Auch ohne Probezeit gilt in den ersten 6 Monaten nicht das Kündigungsschutzrecht. Der Arbeitgeber kann also vereinfacht kündigen. Wenn man dies verhindern will braucht es eine Vereinbarung dazu und nicht zur Probezeit.

Spid:

--- Zitat von: Lars73 am 13.01.2021 17:29 ---Die Probezeit berührt nur die Kündigungsfrist.

--- End quote ---

In TVÖD/TV-L/TV-h aber auch nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen.

Eastwestgate:
Alles klar, jetzt ist der Durchgang frei  ;) 
Danke.
Dieses Risiko hat dann wohl jeder, der einen Wechsel anstrebt.

Eine Frage habe ich noch: Welche Frist ist denn realistisch mit einem Aufhebungsvertrag, wenn man schneller als erst in sieben Monaten aus seinem alten Vertrag raus will?


Spid:
Das dürfte bei den einzelnen AG höchst unterschiedlich sein - und bei großen AG auch bei unterschiedlichen Behörden auch nochmal unterschiedlich. Es wird welche geben, die überhaupt nicht bereit sind, einen zu schließen - und auch welche, die Dir direkt eine Briefmarke auf den Hintern kleben.

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