Hallo zusammen,
Mich würde einmal eure Meinung zum Sinn/Unsinn der von diversen Versicherungsgesellschaften angebotenen Amts- bzw. Diensthaftpflichtversicherungen für den öD interessieren. Ich wollte eigentlich den schon bestehenden Thread aus 2019 nutzen, allerdings ist dieser bereits geschlossen.
Ich persönlich habe bereits seit mehreren Jahren eine solche als Zusatzbaustein in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Interessant für die allgemeine Verwaltung ist hier wohl insbesondere die Abdeckung reiner Vermögensschäden, welche bei den meistern Anbietern bis 250.000 EUR versicherbar ist, bei einzelnen auch bis 500.000 EUR. Höhere Summen habe ich bisher nirgends entdecken können.
Nun kursierte in den Medien ja der auch im anderen Thread diskutierte Fall, in welchem der Dienstherr mehrere Hubschrauberpiloten aufgrund einer Fehlbetankung des Helikopters zu etwa 1.000.000 EUR in Regress nehmen möchte. Im Bereich solcher Versicherungen scheinen die - häufig als grobe Fahrlässigkeit eingestuften - Fehlbetankungen (... bei KFZ) ja mittlerweile der Klassiker schlechthin zu sein. Mir sind aus dem persönlichen Umfeld auch mehrere solcher Fälle (teils bei der gleichen Person mehrfach
) bekannt.
Bei der von mir ausgeübten Tätigkeit verhält es sich so, dass aufgrund eines Bescheides, der auf dem Verwaltungsrechtsweg später für rechtswidrig erkannt wird, durchaus auch ein Schaden bis zu etwa 1.000.000 EUR entstehen könnte. Ein entsprechender Fall einer anderen Behörde um die 400.000 EUR (hier allerdings ein Amtshaftungsanspruch, kein Regress) ging erst vor kurzem durch die Literatur. Von daher frage ich mich gerade, inwieweit es Sinn machen könnte, die Abdeckung tatsächlich auf das Maximum zu erhöhen.
Mir ist klar, dass zur erfolgreichen Geltendmachung einer Regressforderung erst einmal grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müsste. So groß scheint diese Hürde dann aber doch nicht zu sein. Bleibt die Frage, ob eine Forderung in dieser existenzgefährdenden Höhe dann auch tatsächlich durchsetzbar wäre, oder aber in der Praxis ohnehin (z.B. auf ein Jahresgehalt) begrenzt werden würde, so dass eine Versicherung in dieser Höhe ohnehin nie ausgeschöpft werden könnte.
Bin auf eure Ansichten zu dem Thema gespannt.