Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge
Wer verdient mehr?
thenotic82:
--- Zitat von: MH am 15.04.2021 13:31 ---
--- Zitat von: Kimonbo am 26.03.2021 08:26 ---Ich war bei der der BA als Arbeitsvermittlung mit A10 besoldet, das waren goldene Zeiten.
Jetzt bin ich über Abordnungen in einem Bundesministerium gelandet, das ist noch mehr als Gold. Wegen Zulagen und so
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Die Arbeitsvermittler in der BA verdienen doch immer noch A10 (TEIV) oder A11 (TEIII) ;).
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Das TuK Arbeitsvermittler/in mit Beratungsaufgaben ist im TV-BA ausschließlich in die TE IV eingruppiert. Je nach Aufgabenbereich wird neben der TE IV die tätigkeitsabhängige FS I (normale AV oder AGS) oder die FS 2 (z. B. akad. Vermittlung) gewährt. Wer Zusatzaufgaben wie Fachbetreuung oder Abwesenheitsvertretung übernimmt erhält daneben zusätzlich eine tätgkeitsunabhängige FS I.
Im Bewertungskatalog für die Beamten ist die Tätigkeit Arbeitsvermittler/in mit Beratungsaufgaben ausschließlich mit der Besoldungsgruppe A10 bewertet. Funktionsstufen gibt es nicht, auch nicht für Zusatzaufgaben.
Nach TE III bzw. A11 sind Berufsberater und Rehaberater bewertet.
Wenn in der Praxis noch jemand mit TE III / A11 die Tätigkeit als Arbeitsvermittler/in ausübt, dann handelt es sich um einen seltenen unterwertigen Ansatz. In der Regel gilt der Grundsatz der angemessenen Verwendung.
thenotic82:
--- Zitat von: MH am 14.01.2021 13:17 ---Hallo,
da ich nicht weiß, welcher Tarif im Jobcenter greift, habe ich die Frage nun hier eingestellt.
Ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß, wie die "Arbeitsvermittler" im Jobcenter eingruppiert werden.
Ich weiß, dass es Vermittler in JC gibt, die nach dem TV-BA in IV eingruppiert sind, aber auch das es Mitarbeiter gibt, welche nicht über die "BA" Ihren Lohn erhalten, sondern direkt über den TVöD? Kommune?.
Quasi, gleiche Tätigkeit aber unterschiedliche Arbeitgeber bzw. Tarife.
Jetzt hier meine Frage:
1) welcher 2te Tarif greift hier den jetzt? Und wie wird hier eingruppiert?
2) Bei welchen Tarif steht man finanziell gesehen besser da?
Habe gehört, dass es hier doch merkbare Unterschiede geben soll.
Vielen Dank :)
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Die Kommune bewertet die Aufgabe / den Dienstposten und ordnet jeder Aufgabe / jedem Dienstposten eine konkrete tarifliche Eingruppierung bzw. besoldungsrechtliche Bewertung zu. Es gilt der für die Kommune maßgebliche Tarifvertrag für deren Tarifbeschäftigte, ganz gleich ob diese im Jobcenter oder einem anderen kommunalen Amt tätig sind. In der Regel ist das der TVÖD-VKA.
Was hat das zur Folge?
1. Die gleiche Aufgabe, z. B. Arbeitsvermittler/in im Jobcenter, wird unterschiedlich bezahlt. BA Angehörige werden nach dem TV-BA in die TE IV FS I oder FS II eingruppiert, während kommunale MA nach TVÖD-VKA eingruppiert werden.
2. Kommune A kann eine Tätigkeit anders bewerten und eingruppieren als Kommune B. Es kann also sein, dass Arbeitsvermittler/in im Jobcenter A nach TVÖD-VKA 9b eingruppiert ist und im Jobcenter B nach 9c. Auch im Jugendamt wird z. B. der Sozialarbeiter im ASD in Kommune A nach S14 und Kommune B nach S15 eingruppiert..
MH:
--- Zitat von: thenotic82 am 28.04.2021 16:29 ---
--- Zitat von: MH am 15.04.2021 13:31 ---
--- Zitat von: Kimonbo am 26.03.2021 08:26 ---Ich war bei der der BA als Arbeitsvermittlung mit A10 besoldet, das waren goldene Zeiten.
Jetzt bin ich über Abordnungen in einem Bundesministerium gelandet, das ist noch mehr als Gold. Wegen Zulagen und so
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Die Arbeitsvermittler in der BA verdienen doch immer noch A10 (TEIV) oder A11 (TEIII) ;).
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Wenn in der Praxis noch jemand mit TE III / A11 die Tätigkeit als Arbeitsvermittler/in ausübt, dann handelt es sich um einen seltenen unterwertigen Ansatz. In der Regel gilt der Grundsatz der angemessenen Verwendung.
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Dann scheinen wir eine Ausnahme zu sein. Wir haben nur einen geringen Anteil an Arbeitsvermittler in der TEIV, die meisten werden bei uns nach TEIII bezahlt. Aber ich muss dazu sagen, dass wir in der ZAV angestellt sind (BA zugehörig, mit selben Tarif). Da scheinen wir wohl anders "bewertet" zu werden, als die Kollegen in der BA.
thenotic82:
--- Zitat von: MH am 28.04.2021 17:19 ---
--- Zitat von: thenotic82 am 28.04.2021 16:29 ---
--- Zitat von: MH am 15.04.2021 13:31 ---
--- Zitat von: Kimonbo am 26.03.2021 08:26 ---Ich war bei der der BA als Arbeitsvermittlung mit A10 besoldet, das waren goldene Zeiten.
Jetzt bin ich über Abordnungen in einem Bundesministerium gelandet, das ist noch mehr als Gold. Wegen Zulagen und so
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Die Arbeitsvermittler in der BA verdienen doch immer noch A10 (TEIV) oder A11 (TEIII) ;).
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Wenn in der Praxis noch jemand mit TE III / A11 die Tätigkeit als Arbeitsvermittler/in ausübt, dann handelt es sich um einen seltenen unterwertigen Ansatz. In der Regel gilt der Grundsatz der angemessenen Verwendung.
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Dann scheinen wir eine Ausnahme zu sein. Wir haben nur einen geringen Anteil an Arbeitsvermittler in der TEIV, die meisten werden bei uns nach TEIII bezahlt. Aber ich muss dazu sagen, dass wir in der ZAV angestellt sind (BA zugehörig, mit selben Tarif). Da scheinen wir wohl anders "bewertet" zu werden, als die Kollegen in der BA.
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Die Eingruppierung in die TE IV und Bewertung nach A10 bezieht sich auf das TuK Arbeitsvermittler/in mit Beratungsaufgaben in den AA/JC. In besonderen Dienststellen der BA, dazu zählt z. B. die ZAV, hat das TuK andere Aufgaben/Kompetenzprofile inne und ggf. auch eine andere Eingruppierung / Bewertung. Früher wurde z. B. die Künstlervermittlung mit TE III eingruppiert und nach A11 bewertet. Die aktuellen TuK / Bewertungen der ZAV kann ich mal nachsehen.
MH:
--- Zitat von: thenotic82 am 28.04.2021 22:46 ---
--- Zitat von: MH am 28.04.2021 17:19 ---
--- Zitat von: thenotic82 am 28.04.2021 16:29 ---
--- Zitat von: MH am 15.04.2021 13:31 ---
--- Zitat von: Kimonbo am 26.03.2021 08:26 ---Ich war bei der der BA als Arbeitsvermittlung mit A10 besoldet, das waren goldene Zeiten.
Jetzt bin ich über Abordnungen in einem Bundesministerium gelandet, das ist noch mehr als Gold. Wegen Zulagen und so
--- End quote ---
Die Arbeitsvermittler in der BA verdienen doch immer noch A10 (TEIV) oder A11 (TEIII) ;).
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Wenn in der Praxis noch jemand mit TE III / A11 die Tätigkeit als Arbeitsvermittler/in ausübt, dann handelt es sich um einen seltenen unterwertigen Ansatz. In der Regel gilt der Grundsatz der angemessenen Verwendung.
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Dann scheinen wir eine Ausnahme zu sein. Wir haben nur einen geringen Anteil an Arbeitsvermittler in der TEIV, die meisten werden bei uns nach TEIII bezahlt. Aber ich muss dazu sagen, dass wir in der ZAV angestellt sind (BA zugehörig, mit selben Tarif). Da scheinen wir wohl anders "bewertet" zu werden, als die Kollegen in der BA.
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Die Eingruppierung in die TE IV und Bewertung nach A10 bezieht sich auf das TuK Arbeitsvermittler/in mit Beratungsaufgaben in den AA/JC. In besonderen Dienststellen der BA, dazu zählt z. B. die ZAV, hat das TuK andere Aufgaben/Kompetenzprofile inne und ggf. auch eine andere Eingruppierung / Bewertung. Früher wurde z. B. die Künstlervermittlung mit TE III eingruppiert und nach A11 bewertet. Die aktuellen TuK / Bewertungen der ZAV kann ich mal nachsehen.
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Danke, müssen Sie nicht. Ich kenne die Bewertungen der Tuk. In der KV werden die Arbeitsvermittler immer noch zum größten Teil in der TEIII eingestellt.
Ich hatte nur gedacht, dass in der BA auch TEIII Stellen da wären, war mein Fehler.
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