Hallo Zusammen!
Ich weiß, ich könnte einfach meine Ausbildungsleitung fragen. Allerdings verstehen wir uns gar nicht gut und ich möchte ihr kein Futter über mich geben, geschweige denn mehr mit ihr zutun haben als ich muss.
Es geht um folgendes; Ich habe einen Nebenjob und wollte diesen nicht aufgeben und habe ihn mir deshalb genehmigen lassen. War auch alles kein Thema. Nun muss ich ja nach §15 Nebentätigkeitsverordnung meine Nebeneinkünfte offen legen. Jetzt zur Frage, muss ich die Nebeneinkünfte des GANZEN Jahres offen legen, obwohl ich erst seit September verbeamtet bin? Oder erst ab September? Ich finde absolut nichts dazu und bisher konnte mir keiner der Kollegen die Frage beantworten.
Danke schonmal.