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Beförderung nach Probezeit mit gleichzeitiger Ernennung BaL
Kimonbo:
Guten Tag,
eine Frage habe ich, hier die Fakten:
- Einstellung als BaP mit A9g Stufe 4 ist auf Bündelstelle (gD A9g/A13g, Sachbearbeiter in einem Bundesministerium) erfolgt
- verkürzte Probezeit, die zum 1.5.21 beendet sein wird, Beurteilung wird mit Note 2 bewertet sein
Frage: Erfolgt die Ernennung zum BaL mit gleichzeitiger Beförderung ins 1. Beförderungsamt A10?
Das würde doch Sinn machen, sozusagen als Belohnung für das eine Jahre bestandene Probezeit
Viele Grüße
Asperatus:
Eine Beförderung während der Probezeit erfolgt in der Regel nicht und ist besonders leistungsstarken Beamten vorbehlaten. Eine Beförderung ist gesetzlich unzulässig vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe, auf Lebenszeit oder der letzten Beförderung (§ 22 Abs. 4 BBG).
Im Übrigen kann die Frage wohl nur die personalbearbeitende Stelle beantworten. Dazu spielen neben den rechtlichen Vorgaben zahlreiche Faktoren eine Rolle wie Planstellensituation, wie die Beurteilung innerhalb der Vergleichsgruppe einzuordnen ist usw.
Da die Beurteilungssysteme innerhalb der Bundesverwaltung variieren, ist ein Verweis auf die Note 2 wenig aussagekräftig.
EiTee:
Wenn du ein Jahr bewältigt hast, kannst du definitiv mit der Ernennung zum BaL auf 10 befördert werden. Es handelt sich hierbei um keinen Automatismus wie Du vielleicht annimmst, aber um eine durchaus machbare Variante.
Kimonbo:
Es ist ja keine Beförderung während der Probezeit einfach so. Sondern gleichzeitig mit der Ernennung zum BaL nach einem Jahr Probezeit. Unser Referent hat das gleiche erlebt: Einstellung zum BaP mit A13 und nach einem Jahr Probezeit, gleichzeitig zur Ernennung auf Lebenszeit mit A14 Oberregierungsrat
Außerdem ist die A9 doch nur das sog. Einstiegsamt, das muss doch dann automatisch weiter auf die A10 gehen (es ist wie gesagt eine Bündelstelle A9 bis A13g) gehen und nach der Probezeit macht das doch Sinn.
2strong:
Ich gehe davon aus, dass entsprechende Verkürzungen der Wartezeit in allen Bundesbehörden eine seltene Ausnahme darstellen. Dass ein BM hier auf Sachbearbeiterebene eine Ausnahme macht, halte ich für besonders unwahrscheinlich, zumal Du wohl nicht gerade im Leitungsstab eingesetzt bist.
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