Hallo, ich arbeite in einer kommunalen Kindertagesstätte in Bayern. Wir haben derzeit keinen Rrgelbetrieb, haben aber ca. 30 Kinder in der Notbetreuung anwesend. Ab 20.01 hat der Arbeitgeber (die Gemeinde) Kurzarbeit beantragt. Ist dies überhaupt möglich? Im Internet findet man immer wieder sie Aussagen, dass der Kurzarbeiter Tarifvertrag nicht für Sue gilt.
Liebe Grüße