Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung der Abteilung
Beck:
Unsere Abteilung wurde hochgestuft in E9c.
Das bisherige Personal bleibt bestehen. Es heißt von seiten des Personalamtes das die vorhandenen Verwaltungsfachangestellten erst nach 20jähriger einschlägiger Erfahrung in E9C kommen können. Der Rest wird weiterhin in E9b vergütet.
Ist das überhaupt so zulässig? Müsste es dann nicht dennoch eine Art Zulage geben, wegen Ausübung höherwertiger Tätigkeit oder eine Abspeckung des Aufgabenumfangs, etc.? ???
Spid:
Abteilungen werden weder eingruppiert noch höhergestuft. Der Sachverhalt erschließt sich nicht.
Beck:
Ok anders ausgedrückt ;D. Die Stellen in unserem Sachgebiet werden neuerdings im Stellenplan ausgewiesen nach EG09C.
Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich.
Beck:
Ich sitze nun auf aber auf dieser E9c-Stelle bei gleicher Tätigkeit und erhalte aber nur eine Bezahlung nach E9b.
Welche Argumente könnte ich beim Personalamt vorbringen zwecks einer gerechten Bezahlung?
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