Hallo,
vorweg: Ich habe die Suche benutzt, da ich allerdings wenig Ahnung vom Tarifrecht habe, weiß ich auch gar nicht wirklich wonach ich gucken müsste.
Zur Situation:
- 01.01.2018 - Beginn bei neuem AG; eingruppiert mit 9a Stufe 2 auf einer 9b Stelle (da mir der AII fehlte)
- Mitte August 2019 - Beginn AII-Fortbildung
- 01.01.2020 - Stufenaufstieg zu 3
- Mitte März 2020 - Mein Antrag auf persönliche Zulage nach Nr. 7 Abs. 3 EGO Anlage 1 rückwirkend zum 01.12.2019
- Mitte Dezember 2020 - Mein Antrag wurde rückwirkend zum 01.12.2019 bewilligt
Und nun mein eigentliches "Problem" bzw. meine Frage diesbezüglich:
Nachberechnet hat mir der AG nur den Dezember 2019. Für die Monate in 2020 erfolgt keine Nachberechnung. Erklärt wurde mir das damit, dass ich mit EG 9a S. 3 ab 01.01.2020 ein höheren Verdienst habe als mit der persönlichen Zulage zu EG 9b S. 2. Weil ich wohl durch die persönliche Zulage keine Stufe aufgestiegen wäre?? Ich gebe gerne zu, dass ich vielleicht in dem Gespräch auch was falsch verstanden habe weil ziemlich mit den Gruppen/Stufen rumjongliert wurde.
Naiv wie ich bin dachte ich, ich würde ab dem 01.01.2020 mein Geld nach EG 9a S. 3 erhalten PLUS eine persönliche Zulage nach EG 9b S. 3.
Danke im Voraus für eure Hilfe
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