Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kinderkranktage
Spid:
Wenn der AG - nicht subalternes Führungspersonal - davon positive Kenntnis hat und mindestens implizit einverstanden ist, ist es kein Betrug.
Lars73:
Was bedeutet "in diesem Fall als Arbeitsunfähigkeit" toleriert/akzeptiert?"
Der Arbeitgeber hat Kenntnis, dass keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne §3 EntgFG vorliegt und zahlt trotzdem.
Der Arbeitgeber hat erklärt, dass er drei Tage bezahlt freistellt bei Kind krank? Dann ist es für den Beschäftigten der diese Möglichkeit nutzt kein Betrug.
Die verantwortlichen Personen der Arbeitgebers könnten aber ggf. strafrechtliche Probleme bekommen.
Keeper83:
--- Zitat von: Lars73 am 22.01.2021 12:54 ---Was bedeutet "in diesem Fall als Arbeitsunfähigkeit" toleriert/akzeptiert?"
Der Arbeitgeber hat Kenntnis, dass keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne §3 EntgFG vorliegt und zahlt trotzdem.
Der Arbeitgeber hat erklärt, dass er drei Tage bezahlt freistellt bei Kind krank? Dann ist es für den Beschäftigten der diese Möglichkeit nutzt kein Betrug.
Die verantwortlichen Personen der Arbeitgebers könnten aber ggf. strafrechtliche Probleme bekommen.
--- End quote ---
Das bedeutet, dass mein AG auf Nachfrage mitteilt ich könne mit der Begründung "Kinderbetreuung" zur zeit einen Antrag auf KOAU stellen und dieser würde genehmigt und mein Entgelt somit fortgezahlt. in §3 EntgFG steht ja eigentlich explizit "Krankheit".
Lars73:
Was ist "KOAU"?
Der Bund gewährt z.B. für seine Tarifbeschäftigten aktuell in der Situation ggf. bezahlte Arbeitsbefreiung.
Keeper83:
--- Zitat von: Lars73 am 22.01.2021 13:12 ---Was ist "KOAU"?
Der Bund gewährt z.B. für seine Tarifbeschäftigten aktuell in der Situation ggf. bezahlte Arbeitsbefreiung.
--- End quote ---
Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheingung.
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