Kinderkranktage

Begonnen von SUElerin2020, 19.01.2021 13:09

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Organisator

Zitat von: Tashibo in 19.01.2021 19:11
Bei uns wurde/wird das auch von den jeweiligen Personalsachbearbeitern, den Kollegen und Kolleginnen geraten. Gerade wenn es sich nur um jeweils einen Tag gehandelt hat. Macht es für die Damen und Herren einfacher...

Zitat von: Lars73 in 19.01.2021 16:10
Was allerdings eine Kündigung rechtfertigt und auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Und das zu Recht! Wer zu Betrug zu Lasten seines Arbeitgebers aufruft, nur weils die eigene Arbeit erleichtert, sollte mal über seine Arbeitseinstellung nachdenken.

enemenebuh

Ich wundere mich gerade echt über den Umgangston hier...junge junge. Da wird ne Frage in den Raum geworfen und nur ne Antwort erwartet...was kommt...blödes Gelaber.

Bei uns gibts die drei-Tage-Regelung = 3 Tage ohne gelben Zettel. Ist manchmal einfacher als zum KiA zu gehen.

Spid

Was - sofern keine Arbeitsunfähigkeit des AN vorlag - Betrug ist. So einfach ist das. Da hilft auch kein ahnungloses Rumgenöle über den Umgangston.

Organisator

Zitat von: enemenebuh in 21.01.2021 15:51
Ich wundere mich gerade echt über den Umgangston hier...junge junge. Da wird ne Frage in den Raum geworfen und nur ne Antwort erwartet...was kommt...blödes Gelaber.

Bei uns gibts die drei-Tage-Regelung = 3 Tage ohne gelben Zettel. Ist manchmal einfacher als zum KiA zu gehen.

Die Antwort kam völlig sachgemäß und zweckmäßig. Genauso wie die Kommentare zu Personen, die zum Betrug aufrufen.

Keeper83

Zitat von: Spid in 21.01.2021 15:59
Was - sofern keine Arbeitsunfähigkeit des AN vorlag - Betrug ist. So einfach ist das. Da hilft auch kein ahnungloses Rumgenöle über den Umgangston.

Da würde ich kurz mal einhaken wollen. Bei uns gilt ebenfalls diese 3-Tage Regel. Handelt es sich auch um Betrug wenn der AG die Begründung Kinderbetreuung in diesem Fall als "Arbeitsunfähigkeit" toleriert/akzeptiert?   

Spid

Wenn der AG - nicht subalternes Führungspersonal - davon positive Kenntnis hat und mindestens implizit einverstanden ist, ist es kein Betrug.

Lars73

Was bedeutet "in diesem Fall als Arbeitsunfähigkeit" toleriert/akzeptiert?"

Der Arbeitgeber hat Kenntnis, dass keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne §3 EntgFG vorliegt und zahlt trotzdem.

Der Arbeitgeber hat erklärt, dass er drei Tage bezahlt freistellt bei Kind krank?  Dann ist es für den Beschäftigten der diese Möglichkeit nutzt kein Betrug.

Die verantwortlichen Personen der Arbeitgebers könnten aber ggf. strafrechtliche Probleme bekommen.

Keeper83

Zitat von: Lars73 in 22.01.2021 12:54
Was bedeutet "in diesem Fall als Arbeitsunfähigkeit" toleriert/akzeptiert?"

Der Arbeitgeber hat Kenntnis, dass keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne §3 EntgFG vorliegt und zahlt trotzdem.

Der Arbeitgeber hat erklärt, dass er drei Tage bezahlt freistellt bei Kind krank?  Dann ist es für den Beschäftigten der diese Möglichkeit nutzt kein Betrug.

Die verantwortlichen Personen der Arbeitgebers könnten aber ggf. strafrechtliche Probleme bekommen.


Das bedeutet, dass mein AG auf Nachfrage mitteilt ich könne mit der Begründung "Kinderbetreuung" zur zeit einen Antrag auf KOAU stellen und dieser würde genehmigt und mein Entgelt somit fortgezahlt. in §3 EntgFG steht ja eigentlich explizit "Krankheit".

Lars73

Was ist "KOAU"?

Der Bund gewährt z.B. für seine Tarifbeschäftigten aktuell in der Situation ggf. bezahlte Arbeitsbefreiung.

Keeper83

Zitat von: Lars73 in 22.01.2021 13:12
Was ist "KOAU"?

Der Bund gewährt z.B. für seine Tarifbeschäftigten aktuell in der Situation ggf. bezahlte Arbeitsbefreiung.

Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheingung.