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Höhergruppierung mit Stufenaufstieg?

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Mosati2019:

--- Zitat von: Spid am 20.01.2021 07:05 ---Die Tätigkeitsänderung erst durchführen, wenn der Stufenaufstieg stattgefunden hat.

--- End quote ---

Spid sagt das auch... aber was bedeutet das dann auf dem Papier? welche Vor- bzw. Nachteile hat diese Variante?

Spid:
Es führt dazu, daß die im Startbeitrag begehrte Eingruppierung in S15/5 erfolgt.

Mosati2019:

--- Zitat von: Spid am 20.01.2021 11:08 ---Es führt dazu, daß die im Startbeitrag begehrte Eingruppierung in S15/5 erfolgt.

--- End quote ---

Aber kann ich dann trotzdem jetzt schon Teamleitung werden? Oder meinst du, ich sollte es jetzt lassen und mich erst in 22 Monaten auf die Stelle bewerben, wenn sie bis dahin wieder frei wird  ;D

Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf mithin des Einvernehmens. Du kannst also durchaus den Zeitpunkt mitbestimmen. Ob der AG sich darauf einläßt, kann nicht beurteilt werden.

Mosati2019:
Das Szenario wäre also wie folgt möglich:

Ich übernehme ab März 2021 die Aufgaben der Teamleitung mit einer Bezahlung in S15 / 5 und unterschreibe die entsprechende Vertragsänderung aber erst im April 2023  :o  Geht das so lange? Läuft es dann in den nächsten 26 Monaten so, dass ich in S14/4 bleibe und die Differenz zu S15/5 als Zulage bekomme? Oder wie?

Wie wäre ich dann 2023 eingruppiert? S15 in Stufe 5 mit neustart der Stufenlaufzeit?

Sorry für meine vielen Fragen, aber ich möchte gut vorbereitet in diese Verhandlungen reingehen...

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