Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung mit Stufenaufstieg?
Spid:
Das hast Du richtig verstanden, Deine Folgerung ist aber unzutreffend - schließlich müßtest Du die Tätigkeit der TL ja nicht ausüben.
Mosati2019:
Ihr seid super! Danke für die Anregungen. Sehr gut gefallen mir die ausführlich dargestellten kriminellen Szenarien ;D von Saggse - genial!
Aktuell sieht es danach aus, dass nur ich mich auf diese Stelle bewerben werde und somit gute Chancen habe zu vehandeln. Natürlich möchte ich nicht rechtswidrig handeln und auch nicht um jeden Preis diese Stelle annehmen, denn eins ist sicher: Diese Stelle als Führungskraft mit finanziellen Einbußen übernehmen werde ich sicher nicht... das wären nämlich bei einer Laufzeit von 36 Monaten 11.701,36€ brutto, die mir verloren gehen, wenn ich regulär in S15/4 hochgruppiert werde.
Da müssen sich die vom Personalamt was einfallen lassen - aber meine Erfahrung zeigt, dass man mit konkreten Vorschlägen die Lösungswege positiv beeinflussen kann.
Ich fasse zusammen:
1. Es erfolgt zeitnah eine Stufenlaufzeitverkürzung aufgrund überdurchschnittlicher Leistung von S14/4 in S14/5 und danach eine Höhergruppierung und Übertragung der Tätigkeiten offiziell in S15/5.
2. Das Modell "Führung auf Probe" ab April 2021 bis März 2023 mit Zulage in Höhe von (wieviel Euro wären hier möglich?) und mit dem nächsten Stufenaufstieg die dauerhafte Übertragung der Tätigkeit als Führungskraft in S15/5. Hier können beide Parteien jederzeit zurücktreten.
3. Variante Spid: Ich bleibe in S14/4 bis zum Stufenaufstieg, übernehme erst im April 2023 die Tätigkeit der TL per Vertragsabschluss in S15/5 und die Stelle bleibt so lange unbesetzt?
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 20.01.2021 15:10 ---Das hast Du richtig verstanden, Deine Folgerung ist aber unzutreffend - schließlich müßtest Du die Tätigkeit der TL ja nicht ausüben.
--- End quote ---
oder nur in einem Umfang, der nicht eingruppierungsrelevant ist.
Mosati2019:
--- Zitat von: Weltraumpräsident am 20.01.2021 13:38 ---Bist du die einzige Person, welche für die Tätigkeit zur Verfügung steht resp. alle Voraussetzungen dafür mitbringt? Falls du das nicht bejahen kannst, dann sieht's schlecht aus bzw. ganz, ganz düster (an dieser Stelle musst du dir zwei Augen in der Dunkelheit vorstellen, die, paradoxerweise sichtbar, verirrt in der Finsternis umherblicken). Kannst du es bejahen, dann, das Vorhandensein einer übertariflichen Regelung bei euch vorausgesetzt, könnte was gehen hinsichtlich Zulage. Spoiler: Regelmäßig ist hierzu, wie soll es anders sein, nichts geregelt. Wären ja schön dämlich, wenn sie den Haushalt unnötig strapazieren würden - nicht wahr?. Peace out.
--- End quote ---
Ich kann es bejahen: die einzige Person, die sich sonst noch bewerben könnte ist aktuell schon in S15/6 - erfüllt aber bei weitem nicht die Anforderungen, die gewünscht sind. Daher wäre ich mit einer verhandelten S15/5 "haushaltsschonender". ;D
Mosati2019:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.01.2021 15:43 ---
--- Zitat von: Spid am 20.01.2021 15:10 ---Das hast Du richtig verstanden, Deine Folgerung ist aber unzutreffend - schließlich müßtest Du die Tätigkeit der TL ja nicht ausüben.
--- End quote ---
oder nur in einem Umfang, der nicht eingruppierungsrelevant ist.
--- End quote ---
Wäre das eine Begründung für eine Zulage?
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