Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenvorweggewährung erst ab Erfahrungsstufe 3 möglich?
WasDennNun:
Also reicht die Vorab zugestellte Lohnabrechnung, in der die Zulage gestrichen wurde aus, als Widerruf?
Spid:
Nein, inwiefern sollte das der Fall sein?
WasDennNun:
Also muss ein Formloser Brief mit dem Hinweis, dass die Zulage gestrichen bzw. geändert wird, zugestellt werden.
Spid:
Ein singendes Telegramm oder eine andere mündliche Mitteilung genügte auch. Maßgeblich ist die Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung entsprechenden Inhalts - eine Formvorschrift gibt es dazu nicht.
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