Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anrechnung von Berufserfahrung nach Studium mit Teilzeitbeschäftigung
Felix:
Also eine Erzieherin die 15 Jahre Berufserfahrung gesammelt und somit eine entsprechende Einstufung
Erlangt hat, würde die entsprechende Einstufung verlieren wenn sie ein Abendstudium in Frühkindliche Bildung oder Sozialwissenschaften absolviert und dann die Leitungstelle einer Kita besetzt und somit evtl. TVöD S10 wäre würde sie wieder mit Stufe 1 anfangen und unter Umständen weniger verdienen?
Empfinde ich für sehr ungerecht
Felix:
Kann sie, wenn sie ein neues Berufsverhältnis eingeht nachträglich dann die Zeit anrechnen lassen?
Sprich: 1 Jahr arbeiten, Stufe 2 erreichen
Arbeitgeber wechseln und die Verlorene Berufserfahrung aus dem Studium dann anrechnen lassen.
Spid:
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab. Mithin wird auch nichts verloren.
Weltraumpräsident:
Es ist m. W. nicht der Anspruch des TVöD "gerecht" zu sein. Im Übrigen ist/wäre die einschlägige Berufserfahrung in allen Fällen zu verneinen. Mieses Wetter heute, zumindest von meinem Standpunkt aus.
Lars73:
"Erlangt hat, würde die entsprechende Einstufung verlieren wenn sie ein Abendstudium in Frühkindliche Bildung oder Sozialwissenschaften absolviert und dann die Leitungstelle einer Kita besetzt und somit evtl. TVöD S10 wäre würde sie wieder mit Stufe 1 anfangen und unter Umständen weniger verdienen?"
Bei einer Leistungsstelle bei einem anderen Arbeitgeber besteht tariflich nur Anspruch auf Stufe 1. Alles weitere ist Verhandlungssache. Wenn man da für Stufe 1 kommt ist man selber Schuld...
Beim gleichen Arbeitgeber wäre es eine Höhergruppierung. Dabei würde die Stufe erhalten bleiben.
"Kann sie, wenn sie ein neues Berufsverhältnis eingeht nachträglich dann die Zeit anrechnen lassen?"
Wenn sie entsprechend erfolgreich verhandelt ist es möglich, dass diese Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber berücksichtigt werden. Ist dann aber nicht nachträglich.
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