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Arbeitsplatzüberprüfung durch BKM und BVA

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Lars73:
Waren die Aufgaben denn vorher schon offiziell übertragen oder handelt es sich rechtlich um eine Übertragung geänderter Aufgaben (dabei spielt es keine Rolle, wenn diese inoffiziell bereits vorher übernommen wurden sind).

Glasblume:
Offiziell übertragen wurde nichts. Die Aufgaben sind angefallen und ich habe sie übernommen. Was auch ok für mich war. Dann kam die Prüfung. Die Aufgaben die in meiner Arbeitsplatzbeschreibung stehen, habe ich weiterhin ausgeführt, es sind aber viele weitere dazugekommen, die jetzt zu der Höherstufung geführt haben.

Wenn die Überprüfung nicht 4 Jahre sondern nur ein paar Monate gedauert hätte, hätte ich schon früher mehr Gehalt gehabt. Das stößt bei mir auf Unverständnis.

Auf Nachfrage in der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass ich rückwirkend durch Tarifautomatik in eine höhere Entgeltgruppe gekommen bin.
Wo könnte ich dazu was nachlesen? Lieben Dank für eine Antwort.
VG Glasblume

Spid:
Jobcrafting begründet keine Ansprüche. Du kannst froh sein, daß der AG Dich nicht abgemahnt hat, sondern Dir trotz Deiner Unbotmäßigkeit die Übertragung der Aufgaben angeboten hat.

Glasblume:
Okay. Danke für deine Einschätzung!
Viele Grüße Glasblume

Organisator:

--- Zitat von: Glasblume am 26.01.2021 12:49 ---Offiziell übertragen wurde nichts. Die Aufgaben sind angefallen und ich habe sie übernommen. Was auch ok für mich war. Dann kam die Prüfung. Die Aufgaben die in meiner Arbeitsplatzbeschreibung stehen, habe ich weiterhin ausgeführt, es sind aber viele weitere dazugekommen, die jetzt zu der Höherstufung geführt haben.

Auf Nachfrage in der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass ich rückwirkend durch Tarifautomatik in eine höhere Entgeltgruppe gekommen bin.
Wo könnte ich dazu was nachlesen? Lieben Dank für eine Antwort.
VG Glasblume

--- End quote ---

Im Tarifvertrag.
Du bist entsprechend der Dir übertragenen Aufgaben eingruppiert. Hier liest sich das so raus, dass mit der Arbeitsplatzbeschreibung die Aufgaben übertragen werden. Wenn sich die Arbeitsplatzbeschreibung nicht ändert, ändern sich auch nicht die übertragenen Aufgaben und somit auch nicht deine Eingruppierung.

Wenn dir nichts offiziell übertragen wurde, aber du dennoch zusätzliche Tätigkeiten übernimmst, ergibt sich kein tariflicher Anspruch.

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