Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe auch wenig Erfahrung mit dem TVöD. Die Beitragssuche war deshalb für mich wenig erfolgreich, aus diesem Grund hoffe ich auf euer Wissen:
folgende Situation:
Ich arbeite in einer Kleinstadt, bei einem Versorger (Trink- und Abwasser, Fernwärme). Mein Arbeitgeber ist eine privatwirtschaftlich organisierte GmbH im 100%igen Besitz der Stadt. Bisher wurde der TVöD nicht angewendet.
Inzwischen haben der Betriebsrat und der neue Geschäftsführer folgendes vereinbart:
"Die Parteien stimmen überein, dass die Entgelte und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Stadtwerke xy schrittweise entsprechend den wirtschaftlichen Möglichkeiten und der Finanzkraft der Stadtwerke an die Regelungen des TVöD/VKA angeglichen werden sollen. Beabsichtigt ist perspektivisch eine Tarifbindung der Stadtwerke xy herzustellen."
Der AG ist Gastmitglied im VKA und es wurde eine Tarifkommision gebildet (unter Mitwirkung von Verdi). Es wurde eine Eingruppierung der Mitarbeiter durchgeführt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von einer Tarifbindung (Arbeitsvertrag vor Tarifangleichung). Aktuell bekommen wir 91% das Tarifes.
Nun zu meinen Fragen:
Ich bin als Quereinsteiger in E6 eingruppiert, womit ich unzufrieden bin. Dies geschah aufgrund meines Berufabschlusses vor 20 Jahren. Dieser ist Branchenfremd und hat mit meiner jetztigen Tätigkeit kaum etwas zu tun. Meine aktuelle Stelle kann ich durch eine bisherige Berufserfahrung in unterschiedlichen Branchen ausfüllen.
Nun hat eine neue Kollegin bei uns angefangen. Diese kommt mit einem Masterabschluss als Bauingenieurin frisch von der Uni und erledigt nahezu die gleichen Tätigkeiten wie ich. Ich arbeite Sie ein und wir sind beide einem Technischen Leiter unterstellt, welcher nur dem Geschäftsführer unterstellt ist. Sie ist die E9b oder 9c eingruppiert.
Wie kann ich die Eingruppierung überprüfen lassen bzw. ist es in Ordnung, das zwei Mitarbeiter mit gleicher Tätigkeit nur auf Grund der unterschiedlichen Abschlüsse derart unterschiedlich entlohnt werden?
Mein Geschäftsführer sieht sich an die Eingruppierung gebunden und argumentiert ich solle doch noch ein Studium beginnen. Ohne Weiterbildung könnte er sich für mich noch E7 vorstellen. Dies würde aber mir nur bedingt etwas für die Arbeit bringen. Ist er an den Tarifvertrag gebunden, bzw. bin ich es?
Bin nun unschlüssig, wie ich weiter vorgehen soll. Ich kann und will eigentlich auch nicht mit höheren Eingruppierung meiner Kollegin argumentieren.
Vielen Dank schonmal vorab für eure Antworten.
VG Karl