Autor Thema: Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung  (Read 6036 times)

KarlMilo

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Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« am: 21.01.2021 10:52 »
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe auch wenig Erfahrung mit dem TVöD. Die Beitragssuche war deshalb für mich wenig erfolgreich, aus diesem Grund hoffe ich auf euer Wissen:

folgende Situation:

Ich arbeite in einer Kleinstadt, bei einem Versorger (Trink- und Abwasser, Fernwärme). Mein Arbeitgeber ist eine privatwirtschaftlich organisierte GmbH im 100%igen Besitz der Stadt. Bisher wurde der TVöD nicht angewendet.
Inzwischen haben der Betriebsrat und der neue Geschäftsführer folgendes vereinbart:

"Die Parteien stimmen überein, dass die Entgelte und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Stadtwerke xy schrittweise entsprechend den wirtschaftlichen Möglichkeiten und der Finanzkraft der Stadtwerke an die Regelungen des TVöD/VKA angeglichen werden sollen. Beabsichtigt ist perspektivisch eine Tarifbindung der Stadtwerke xy herzustellen."

Der AG ist Gastmitglied im VKA und es wurde eine Tarifkommision gebildet (unter Mitwirkung von Verdi). Es wurde eine Eingruppierung der Mitarbeiter durchgeführt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von einer Tarifbindung (Arbeitsvertrag vor Tarifangleichung). Aktuell bekommen wir 91% das Tarifes.

Nun zu meinen Fragen:
Ich bin als Quereinsteiger in E6 eingruppiert, womit ich unzufrieden bin. Dies geschah aufgrund meines Berufabschlusses vor 20 Jahren. Dieser ist Branchenfremd und hat mit meiner jetztigen Tätigkeit kaum etwas zu tun. Meine aktuelle Stelle kann ich durch eine bisherige Berufserfahrung in unterschiedlichen Branchen ausfüllen.
Nun hat eine neue Kollegin bei uns angefangen. Diese kommt mit einem Masterabschluss als Bauingenieurin frisch von der Uni und erledigt nahezu die gleichen Tätigkeiten wie ich. Ich arbeite Sie ein und wir sind beide einem Technischen Leiter unterstellt, welcher nur dem Geschäftsführer unterstellt ist. Sie ist die E9b oder 9c eingruppiert.

Wie kann ich die Eingruppierung überprüfen lassen bzw. ist es in Ordnung, das zwei Mitarbeiter mit gleicher Tätigkeit nur auf Grund der unterschiedlichen Abschlüsse derart unterschiedlich entlohnt werden?

Mein Geschäftsführer sieht sich an die Eingruppierung gebunden und argumentiert ich solle doch noch ein Studium beginnen. Ohne Weiterbildung könnte er sich für mich noch E7 vorstellen. Dies würde aber mir nur bedingt etwas für die Arbeit bringen. Ist er an den Tarifvertrag gebunden, bzw. bin ich es?

Bin nun unschlüssig, wie ich weiter vorgehen soll. Ich kann und will eigentlich auch nicht mit höheren Eingruppierung meiner Kollegin argumentieren.

Vielen Dank schonmal vorab für eure Antworten.
VG Karl


 
« Last Edit: 21.01.2021 11:09 von KarlMilo »

Spid

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #1 am: 21.01.2021 11:44 »
TB sind entsprechend der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Welche Entgeltgruppe korrekt ist, stellt auf Antrag das zuständige ArbG fest. Hier gibt es aber keinen TB. Eine Betriebsvereinbarung genannten Inhalts ist unwirksam.

KarlMilo

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #2 am: 21.01.2021 14:51 »
Danke für die Anwort, aber was ist TB? Wer wäre denn im Betrieb mein Ansprechpartner: Tarifkommision, Chef, Betriebsrat. Ich hatte schon gelesen, dass ein "Antrag auf Überprüfung" nichts bringt, aber ich will eigentlich nicht direkt klagen. Wie schätzt Du denn den Unterschied in der Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit ein? Rechtfertigt allein der Masterabschluß diesen?

Spid

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #3 am: 21.01.2021 14:56 »
Tarifbeschäftigte. Da der Tarifvertrag aber weder aufgrund beiderseitiger Tarifbindung noch aufgrund einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme gilt, gibt es keine Tarifbeschäftigten und keine Eingruppierung. Der TVÖD hat keinerlei Wirkung auf Dein Arbeitsverhältnis.

KarlMilo

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #4 am: 21.01.2021 15:50 »
Ich bin nicht sicher, was bei uns die Grundlage für die Anwendung des TVöD ist. Wenn ichs richtig verstanden habe, ist der Betriebsrat im Zuge allgemeiner Gehaltsverhandlungen zum Chef gegangen (mit Unterstützung von Verdi) und dieser hat sich Unterstützung beim VKA geholt (Gastmitglied). Zusammen haben Sie sich quasi auf die freiwillige Anwendung des TVöD geeinigt und die schrittweise Angleichung der Gehälter an den Tarifvertrag.
Mein Chef schlägt halt jetzt alle Gehaltsverhandlungen mit dem TVöD-Argument/ Eingruppierung/ Berufsabschluss nieder.
Wenn ich also auf dieser Ebene verhandeln will, müsste ich mich ebenso auf den TVöD beziehen (ich simuliere sozusagen die Gültigkeit des Tarifvertrages für mein Arbeitsverhältnis).

Zur Ausgangsfrage: Ist ein Unterschied in der Bezahlung von E6 zu E9 auf Grund eines Masterabschlusses gerechtfertigt (bei gleicher Tätigkeit)? Wer würde in einem tatsächlich tarifgebundenen Unternehmen eine Überprüfung vornehmen, oder bliebe da nur der Weg über eine Feststellungsklage?

VG

Spid

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #5 am: 21.01.2021 15:57 »
Wie bereits ausgeführt, ist eine Betriebsvereinbarung des genannten Inhalts unwirksam. Die Betriebsparteien können nur über Entgelte verhandeln, wenn es ihnen ein Tarifvertrag ausdrücklich einräumt. Das ist in Ermangelung eines solchen nicht der Fall.

KarlMilo

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #6 am: 21.01.2021 16:08 »
Wie bereits ausgeführt, ist eine Betriebsvereinbarung des genannten Inhalts unwirksam. Die Betriebsparteien können nur über Entgelte verhandeln, wenn es ihnen ein Tarifvertrag ausdrücklich einräumt. Das ist in Ermangelung eines solchen nicht der Fall.

Ok, habe ich verstanden.

nun meine Frage allgemein:
Ist ein Unterschied in der Bezahlung von E6 zu E9 auf Grund eines Masterabschlusses gerechtfertigt (bei gleicher Tätigkeit)? Wer würde in einem tatsächlich tarifgebundenen Unternehmen eine Überprüfung vornehmen, oder bliebe da nur der Weg über eine Feststellungsklage?

Spid

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #7 am: 21.01.2021 16:19 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der Tarifvertrag legt aber nur Mindestarbeitsbedingungen fest. Dem AG stünde es tariflich frei, auch höhere Entgelte zu zahlen. Die Eingruppierung läßt sich nur durch ein ArbG feststellen. AN und AG haben lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die selbige nicht berührt.

KarlMilo

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #8 am: 21.01.2021 16:22 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der Tarifvertrag legt aber nur Mindestarbeitsbedingungen fest. Dem AG stünde es tariflich frei, auch höhere Entgelte zu zahlen. Die Eingruppierung läßt sich nur durch ein ArbG feststellen. AN und AG haben lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die selbige nicht berührt.

Besten Dank.

Ramirez

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #9 am: 24.01.2021 12:42 »
Die Gleichstellung wäre auch eine Möglichkeit. Der Arbeitgeber darf die Geschlechter bei gleicher Tätigkeit nicht unterschiedlich bezahlen. Neu ist dabei wohl die geurteilte Beweislastumkehr. Demnach sollte das Gleiche wie bei der Kollegin rauskommen.
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/urteil-bag-lohn-frauen-maenner-gleiche-arbeit-100.html

Spid

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #10 am: 24.01.2021 12:44 »
Nein.

KarlMilo

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #11 am: 27.01.2021 13:21 »
Die Gleichstellung wäre auch eine Möglichkeit. Der Arbeitgeber darf die Geschlechter bei gleicher Tätigkeit nicht unterschiedlich bezahlen. Neu ist dabei wohl die geurteilte Beweislastumkehr. Demnach sollte das Gleiche wie bei der Kollegin rauskommen.
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/urteil-bag-lohn-frauen-maenner-gleiche-arbeit-100.html

Nun ja, die Ungleichbehandlung ergibt sich in meinem Fall nicht aus dem Geschlecht herraus, sondern aus dem Bildungsabschluss: annährend gleiche Tätigkeit mit Master (Kollegin) = E9, ohne Studienabschluss= E6 (ich).

Mein Chef gesteht mir nach einem Gespräch und Prüfung durch seinen AG-Verband nun eine E7 zu. Eine E8 stellt er nach Nachweis des Erlangens weiterer theoretischer Kenntnisse (diverse Seminare) in Aussicht. Praktische Kenntnisse weise ich im Alltag nach. Auf die Tätigkeit selber wird nicht eingegangen. Da sich meine Firma nur am TVöD orientiert, habe ich wohl auch keine Möglichkeit meine Einstufung arbeitsrechtlich überprüfen zu lassen, das hatte Spid ja dankeswerterweise bereits ausgeführt.

Bastel

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #12 am: 27.01.2021 14:42 »
Master Bauingenieurswesen kommt für E9c???

Das ist ja wie ein Lottogewinn ;D ;D ;D

WasDennNun

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #13 am: 27.01.2021 15:47 »
Da sich meine Firma nur am TVöD orientiert, habe ich wohl auch keine Möglichkeit meine Einstufung arbeitsrechtlich überprüfen zu lassen,
Aber umgekehrt kann dir dann dein AG auch ohne Probleme eine EG13 zahlen, weil er sich ja an nichts halten muss.

WasDennNun

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Antw:Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung
« Antwort #14 am: 27.01.2021 15:48 »
Master Bauingenieurswesen kommt für E9c???

Das ist ja wie ein Lottogewinn ;D ;D ;D
Und hinterher heißt es dann, Frauen verdienen weniger als Männer  :o