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Neuanwendung TVöD VKA, Eingruppierung

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Spid:
Wie bereits ausgeführt, ist eine Betriebsvereinbarung des genannten Inhalts unwirksam. Die Betriebsparteien können nur über Entgelte verhandeln, wenn es ihnen ein Tarifvertrag ausdrücklich einräumt. Das ist in Ermangelung eines solchen nicht der Fall.

KarlMilo:

--- Zitat von: Spid am 21.01.2021 15:57 ---Wie bereits ausgeführt, ist eine Betriebsvereinbarung des genannten Inhalts unwirksam. Die Betriebsparteien können nur über Entgelte verhandeln, wenn es ihnen ein Tarifvertrag ausdrücklich einräumt. Das ist in Ermangelung eines solchen nicht der Fall.

--- End quote ---

Ok, habe ich verstanden.

nun meine Frage allgemein:
Ist ein Unterschied in der Bezahlung von E6 zu E9 auf Grund eines Masterabschlusses gerechtfertigt (bei gleicher Tätigkeit)? Wer würde in einem tatsächlich tarifgebundenen Unternehmen eine Überprüfung vornehmen, oder bliebe da nur der Weg über eine Feststellungsklage?

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der Tarifvertrag legt aber nur Mindestarbeitsbedingungen fest. Dem AG stünde es tariflich frei, auch höhere Entgelte zu zahlen. Die Eingruppierung läßt sich nur durch ein ArbG feststellen. AN und AG haben lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die selbige nicht berührt.

KarlMilo:

--- Zitat von: Spid am 21.01.2021 16:19 ---TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der Tarifvertrag legt aber nur Mindestarbeitsbedingungen fest. Dem AG stünde es tariflich frei, auch höhere Entgelte zu zahlen. Die Eingruppierung läßt sich nur durch ein ArbG feststellen. AN und AG haben lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die selbige nicht berührt.

--- End quote ---

Besten Dank.

Ramirez:
Die Gleichstellung wäre auch eine Möglichkeit. Der Arbeitgeber darf die Geschlechter bei gleicher Tätigkeit nicht unterschiedlich bezahlen. Neu ist dabei wohl die geurteilte Beweislastumkehr. Demnach sollte das Gleiche wie bei der Kollegin rauskommen.
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/urteil-bag-lohn-frauen-maenner-gleiche-arbeit-100.html

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