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Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?

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Moonlight:

--- Zitat von: Spid am 21.01.2021 15:29 ---Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.

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Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?

Moonlight:

--- Zitat von: Treudiener am 21.01.2021 15:39 ---
--- Zitat von: Moonlight am 21.01.2021 14:51 ---
--- Zitat von: Lars73 am 21.01.2021 14:02 ---
Übertragen? Ich übe seit Beginn die Tätigkeit aus und mache das, was mein mir Einarbeiter sagt. Eine Stellenbeschreibung oder so habe ich nicht erhalten.

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Wenn, wie Du hier schreibst, der Einarbeiter Dir sagt, was Du tun sollst, könnte es an den fehlenden "selbständigen Leistungen" (über 50%) liegen.

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Wem wurde während der Einarbeitungszeit nicht gesagt was er zutun hat? Also Neuling weiß man doch nicht womit man anfangen soll und wie der Hase läuft.
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Spid:

--- Zitat von: Moonlight am 21.01.2021 15:55 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 21.01.2021 15:22 ---ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...

--- End quote ---

Das habe ich. Mir wurde gesagt, ich sei in der Einarbeitung und das wäre so. Der Arbeitgeberverband hätte dem zugestimmt.

--- End quote ---

Und? Dem kommt keinerlei rechtliche Bedeutung zu.

Spid:

--- Zitat von: Moonlight am 21.01.2021 15:57 ---
--- Zitat von: Spid am 21.01.2021 15:29 ---Wenn der AG seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, kommt vor Gericht Arbeitsplatzaufzeichnungen über die ausgeübte Tätigkeit, die in Ermangelung einer arbeitgeberseitigen anderweitigen Festlegung dann auch die auszuübende ist, ein erheblicher Beweiswert zu.

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Hö? Das verstehe ich nicht. Geht das auch in einfacher Sprache für Dummies?

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Was ist daran unklar?

Moonlight:

--- Zitat von: Spid am 21.01.2021 16:00 ---
--- Zitat von: Moonlight am 21.01.2021 15:55 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 21.01.2021 15:22 ---ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...

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Das habe ich. Mir wurde gesagt, ich sei in der Einarbeitung und das wäre so. Der Arbeitgeberverband hätte dem zugestimmt.

--- End quote ---

Und? Dem kommt keinerlei rechtliche Bedeutung zu.

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Ganz genau. Deswegen will ich ja dagegen vorgehen und frahe hier nach Rat.

Ich bin drauf und dran mich einfach wegzubewerben, weil dieser Arbeitgeber so inkompetent ist. Wer weiß, was die noch so machen wie sie es wollen.

Zumal ich direkt nach der Ausbildung eine EG8 Stelle innehatte. Demnach hätte man mir ja auch nicht dir EG8 zahlen dürfen, weil ich ja ein Grünschnabel war. Hab ich aber doch bekommen, ab Tag 1, trotz Einarbeitung.

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