Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wo bei Verstoß gegen TVöD melden?
Weltraumpräsident:
Das ist schön geschmeidig tarifwidrig, aber von AG-Seite dennoch immer wieder gern genommen. Evtl. ist deine EG 9a-Stelle aktuell um ein paar Tätigkeiten erleichtert für den Zeitraum der Probezeit und daraus resultiert die niedrigere EG, aber das ist regelmäßig nicht der Fall (zu viel Aufwand für den AG). Ach ja, da fällt mir noch was OT zu deinem Namen ein: Cause maybe, baby, I just wanna do you, do you. Do you wanna do me, do me. Underneath the moonlight. ;D
Kommunalgenie:
Einen Anwalt würde ich in jedem Fall hinzuziehen. Besteht denn keine Rechtsschutzversicherung? Ansonsten warten bis man eine abgeschlossen hat und Vollgas zum Arbeitsgericht.
Wenn man Spid ganz liebt fragt, hat er vielleicht sogar eine Klagevorlage für dich :)
WasDennNun:
Fordere deinen AG auf dir mitzuteilen, was deine jetzigen und was dann (nach deiner Einarbeitung) deine zukünftigen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn er sagt: Kein Unterschied, dann warte die Einarbeitung ab und fordere dein Entgelt ein.
Wenn sie nicht wollen, dann sollte das leicht beim ArbG durchgewunken werden.
Moonlight:
--- Zitat von: Lars73 am 21.01.2021 14:02 ---Man kann auch ohne Anwalt Klagen. Sind denn nachweisbar Aufgaben nach E9a übertragen wurden?
--- End quote ---
Übertragen? Ich übe seit Beginn die Tätigkeit aus und mache das, was mein mir Einarbeiter sagt. Eine Stellenbeschreibung oder so habe ich nicht erhalten.
Spid:
Wie ist der AG denn seiner Verpflichtung aus §2 NachwG nachgekommen?
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