Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Kinderkrankengeld vs. Entschädigungsanpruch nach IfSG
Texter:
In den letzen Tagen wurde ja vermehrt über das neue "Kinderkrankengeld" berichtet. In meiner Wahrnehmung wurde dies auch etwas als Rettung für Eltern verkauft.
Das IfSG enthält aber ja nun schon etwas länger einen entsprechenden Entschädigungsanspruch der in der Höhe doch identisch ist, oder?
Kann mir jemand die Vorteile oder Nachteile der beiden Varianten erklären bzw. in welchen Fällen welche Variante anzuwenden ist? Wenn ich die Normen lesen, fällt mir kein Unterschied auf. Vielleicht habe ich aber auch nur ein Brett vorm Kopf.
Spid:
Kinderkrankengeld steht bspw. nur AN, die in der GKV versichert sind, zu.
Isie:
Der Entschädigunganspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG bezieht sich auf Verdienstausfälle wegen der Betreuung der eigenen Kinder, die wegen Schließung der Betreuungseinrichtungen notwendig wurde. Kinderkrankengeld wird für die Betreuung kranker Kinder gezahlt.
Spid:
Du bezweifelst also die Geltung von §45 Abs. 2a SGB V?
Isie:
Nein. Aber da nach dem schon länger bestehenden Anspruch nach dem IfSG gefragt war und nicht nach Betreuung nicht kranker Kinder, habe ich kurz beschrieben, wie sich dieser von Kinderkrankengeld unterscheidet.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version