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Kinderkrankengeld vs. Entschädigungsanpruch nach IfSG

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Lars73:
@Isie
§ 56 Abs. 1 a IfSG

Melvin:
"Ein Blick ins (aktuelle) Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein" ;):
v. a. § 45 Abs. 2a und 2b SGB V: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
v. a. § 56 Abs. 1a und 2 IfSG: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html

Die aktuelle Rechtslage ist auch hier recht gut dargestellt:
https://www.arbrb.de/blog/2021/01/14/das-neue-corona-kinderkrankengeld-nach-%c2%a7-45-abs-2a-und-2b-sgb-v/

Die Unterschiede der beiden Anspruchsgrundlagen (bei Betreuung wegen Schließung u. a. von Kitas und Schulen) sind hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und ihres Umfangs doch recht deutlich: u. a. hinsichtlich Anspruchsdauer, -höhe (90% statt 67%/max. 2.016 €), Geltungsdauer der gesetzlichen Regelungen (5.1. bis 31.12.2021 bzw. bis 31.3.2021 nach derzeitigem Gesetzesstand) und der erwähnten Nachrangigkeit nach § 45 Abs. 2b SGB V.

Spid:

--- Zitat von: Isie am 21.01.2021 18:39 ---Nein. Aber da nach dem schon länger bestehenden Anspruch nach dem IfSG gefragt war und nicht nach Betreuung nicht kranker Kinder, habe ich kurz beschrieben, wie sich dieser von Kinderkrankengeld unterscheidet.

--- End quote ---

Nein, es war nach Unterschieden gefragt. Gem. der von mir genannten Norm gibt es Kinderkrankengeld auch dann, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des Infektionsschutzgesetzes vorübergehend geschlossen werden, oder deren Betreten, auch auf Grund einer Absonderung, untersagt wird, oder wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird, oder das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht.

Isie:
Stimmt, aber danach war nicht gefragt. Nach meiner Antwort aber auch nicht. Ich favorisiere Melvins Antwort.

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