Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Ablehnung Beförderung durch PR möglich
Alphonso:
--- Zitat von: WasDennNun am 25.01.2021 13:58 ---
--- Zitat von: Alphonso am 25.01.2021 12:54 ---Sehe das ähnlich, dass hier nach SV-Schilderung keine Möglichkeit besteht. Gibt bei uns auch viele Fälle, die durch Überleitung aus dem BAT als Techniker bis in die E12 gekommen sind und natürlich keine entsprechenden Aufgaben wahrnehmen nach TVöD und diese trotzdem gezahlt bekommen. Das muss man einfach akzeptieren. Persönlich entstehen ja keine Nachteile dadurch. Das muss in unserer Neidgesellschaft einfach mal klar werden (nicht, dass ich diesen in diesem Fall unterstelle). Deine beiden Kollegen werden irgendwann in Rente gehen und dann löst sich das "Problem" von selbst.
--- End quote ---
Nach der SV geht es aber nicht darum, dass jemand übergeleitet wurde und deswegen in einer höhere EG ist.
Sondern das Kollegen Ihrer Tätigkeiten verloren haben und dadurch eigentlich weniger Geld bekommen müssten, weil nur noch niedrigere Arbeit da ist oder man ihnen eine betriebsbedingte Kündigung geben könnte.
Und der AG hier übertarifliche denen Kollegen freiwillig mehr zahlt, als er müsste.
Wobei es eine "Frechheit" ist, dass da jetzt einen angemessen Arbeit da ist und nicht einer von den beiden darauf versetzt wird.
Wozu ausschreiben, wenn das Personal ja schon da ist.
Das ist - finde ich - rausgeschmissenes Geld.
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Ja, das Ergebnis ist in beiden Fällen doch aber identisch. Die Mitarbeiter haben einfach Glück gehabt. Sei es ihnen gegönnt.
Was ich noch anmerken möchte, dass wir über diese beiden Mitarbeiter wenig Informationen haben. Außer, dass sie lt. Thread-Ersteller überbezahlt sind. Sachbearbeiter sollen durchaus auch eine EG12 erhalten können, wenn die Stelle entsprechend zugeschnitten ist in ihren Merkmalen. Die praktische Umsetzung ist natürlich etwas anderes.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 25.01.2021 14:30 ---Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass eine Stelle nach E 12 ausgeschrieben werden soll und der PR nach Gründen sucht, dies zu verhindern, da es aus dessen Sicht zweckmäßiger wäre, andere nach E 12 bezahlte Personen auf der Stelle einzusetzen.
Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, die den PR dazu ermächtigen könnte, auch hat sich aus der Diskussion keine ergeben.
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Genaugenommen gäbe es eine Rechtsgrundlage, wenn die beiden EG12er Ihrer Tätigkeit verlieren und der AG ihnen diese Stelle nicht anbieten würde, sondern sie (korrekterweise) herabgruppieren würde.
Da der AG aber diese Tätigkeitsänderung schon vorgenommen hat und die beiden EG12 bezahlten Kollegen und der PR ihrer Herabgruppierung ja schon zugestimmt haben, ist dies ja hinfällig.
--- Zitat ---Ob der Arbeitgeber Geld rausschmeißt mag dahingestellt sein, da ich keine Rechtsgrundlage kenne, die vorgibt, dies durch den PR bewerten zu lassen.
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Es handelte sich doch um ein eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, sollte der PR aber dieser nicht zugestimmt haben, oder nicht in der Mitbestimmung gewesen sein, dann könnte er dieses doch jetzt nachfordern und somit den Prozess in Gang bringen.
Oder ist der PR nicht in der Mitbestimmung? (und mir kommt es so vor, als ob eben keine Mitbestimmung für die Herabgruppierung der beiden EG12er stattgefunden hat.)
u.U mit der blöden Folge, das der eine EG12er den Job aufgezwungen bekommt und der andere zukünftig weniger Geld.
Organisator:
Es geht doch aber um die Stellenausschreibung und nicht darum, was im Umfeld schon geschehen ist oder eben nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 25.01.2021 16:45 ---Es geht doch aber um die Stellenausschreibung und nicht darum, was im Umfeld schon geschehen ist oder eben nicht.
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Ja, und wenn da zwei Menschen EG12 bezahlt bekommen, aber <EG12 Tätigkeiten übertragene bekommen haben und dabei der PR nicht einbezogen wurde, dann kann der PR jetzt (nach Kenntnis von dieser Missachtung) diese Mitbestimmung einfordern.
Und dabei würde ja deutlich werden, dass der AG diese freiwerdende EG12 Tätigkeit den vor der Herabgruppierung Stehenden anbieten muss, bevor er die Stelle ausschreibt und die Beiden herabgruppiert.
So rum - dachte ich mir - könnte der PR das einen Schuh zwischen die Tür bekommen.
WasDennNun:
BTW:
--- Zitat von: Skateroetzie am 22.01.2021 11:22 ---1.Der AG ist gegenüber den Kollegen die überqualifiziert bezahlt werden kulant. Keiner verliert seine Eingruppierung.
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Das ist ja eben nicht korrekt.
Entweder sie bekommen niedrigere Arbeit zugewiesen und werden herabgruppiert (Tarifautomatik) und bekommen ihr altes Entgelt jedoch weiter bezahlt. Allerdings ohne Rechtsanspruch.
oder
Sie bekommen keine neue Tätigkeiten zugewiesen, dann sitzen sie da und schauen aus dem Fenster oder helfen ihre Kollegen freiwillig bei deren "niedrigwertigen" Arbeiten. Dann hat der AG aber auch keinen dauerhaften Anspruch auf diese Arbeitsleistung
;D
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