Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Ablehnung Beförderung durch PR möglich
Alphonso:
--- Zitat von: WasDennNun am 25.01.2021 17:06 ---BTW:
--- Zitat von: Skateroetzie am 22.01.2021 11:22 ---1.Der AG ist gegenüber den Kollegen die überqualifiziert bezahlt werden kulant. Keiner verliert seine Eingruppierung.
--- End quote ---
Das ist ja eben nicht korrekt.
Entweder sie bekommen niedrigere Arbeit zugewiesen und werden herabgruppiert (Tarifautomatik) und bekommen ihr altes Entgelt jedoch weiter bezahlt. Allerdings ohne Rechtsanspruch.
oder
Sie bekommen keine neue Tätigkeiten zugewiesen, dann sitzen sie da und schauen aus dem Fenster oder helfen ihre Kollegen freiwillig bei deren "niedrigwertigen" Arbeiten. Dann hat der AG aber auch keinen dauerhaften Anspruch auf diese Arbeitsleistung
;D
--- End quote ---
Genau so scheint es doch zu sein. Die Entgeltgruppe ergibt sich aus der nicht vorübergehenden Tätigkeit. Das muss ja nicht gleichbedeutend mit der Bezahlung sein (wie so häufig in der Praxis). Dritte können hier doch keinen Anspruch geltend machen, auf die getroffene Vereinbarung zwischen AG und AN... Keiner kennt den Arbeitsvertrag im Wortlaut und offensichtlich auch nicht das Vorgehen, was dazu geführt hat nach der Umstrukturierung..
Ist sich der Thread-Ersteller denn außerdem sicher, dass diese offiziell durch beidseitig unterschriebenen Vertrag herabgruppiert wurden? Denn in einem vorherigen Post schreibt er, dass sie die Entgeltgruppe behalten haben.
--- Zitat von: Skateroetzie am 22.01.2021 11:34 ---(...) Erstens haben sie ja ihre Entgeltgruppe behalten (...)
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Ich sehe hier noch Einiges im Unklaren. Vielleicht werden hier auch Formulierungen vermischt.
WasDennNun:
Nicht ganz richtig.
Der Personalrat müsste wissen, wenn da eingruppierungsrelevante Änderungen seitens des AGs vorgenommen worden sind.
Aber zu 99% schauen sich die PR ja nicht an, was da an Tätigkeiten übertragen werden, sondern kucken sich nur die EG an, die sich der Ag ausgedacht hat und machen weiter mit Kaffee und Kuchen.
--- Zitat von: Skateroetzie am 22.01.2021 11:34 ---Gute Frage ???
Da war ich noch nicht im PR. Ich gehe aber davon aus, dass keine Einwendungen gegen die Versetzung der Kollegen erhoben wurden. Erstens haben sie ja ihre Entgeltgruppe behalten und zweitens mussten sie den Dienstort nicht wechseln. Sie sind jetzt eben nur sehr gut bezahlte Sachbearbeiter. Was sollte der PR dann auch meckern.
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Und dieser Irrtum, dass sie ja Ihre EG behalten haben, habe ich ja oben schon beschrieben.
Lustig wird es, wenn plötzlich ein Personaler so die Akten durchgeht und den (bewussten?) Eingruppierungsirrtum ohne Kommentar ändert.
Spid:
--- Zitat von: Skateroetzie am 22.01.2021 11:34 ---Gute Frage ???
Da war ich noch nicht im PR. Ich gehe aber davon aus, dass keine Einwendungen gegen die Versetzung der Kollegen erhoben wurden. Erstens haben sie ja ihre Entgeltgruppe behalten und zweitens mussten sie den Dienstort nicht wechseln. Sie sind jetzt eben nur sehr gut bezahlte Sachbearbeiter. Was sollte der PR dann auch meckern.
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Eine Versetzung läßt das Arbeitsverhältnis doch ansonsten unberührt, führt also auch nicht zur Übertragung einer anderen auszuübenden Tätigkeit. Das sind tariflich wie beteiligungsrechtlich zwei unterschiedliche Maßnahmen.
was_guckst_du:
...meine Einschätzung:
PR-Mitglieder, die meinen, im PR alte Rechnungen begleichen zu können oder irgendeinen Kleinkrieg anzetteln wollen, weil sie jemanden nicht leiden können oder neidisch sind, haben in seinem solchen Gremium nichts zu suchen! ::)
blondie:
Solche Fälle gab es in unserem Bereich auch schon. Da wurde die Ausschreibung bekannt gemacht und unser AG würde von den beiden erwarten, dass sie sich auf die Stelle bewerben. Dann bekommt sie einer der beiden. Sofern von den beiden keine Bewerbung kommt, dann wird die richtige Eingruppierung geklärt, soll heißen sie werden zukünftig entsprechend ihrer Tätigkeit bezahlt.
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