1. Als sonstiger Beschäftigter kann man doch ohne Studium höher als EG10 bezahlt werden, sofern die mir übertragenen Aufgaben das hergeben?
Dein AG nimmt ja offensichtlich an, dass du sB bist, da er dich ja in EG10 Fallgruppe 1 (EGOAlt) einordnet.
In der neuen EGO braucht es keinerlei Studium um tarifkonform und ohne sB zu sein in die E13 zu kommen, im Teil II Abschnitt 11 EGOneu
2. Kann der AG die Bewertung einseitig so umändern, dass ich kein sonstiger Beschäftigter mehr bin sondern nach meiner Qualifikation bezahlt werde und mir damit den Weg zur EG11 zu ruinieren? Wir wollen nämlich einen weiteren Systemadmin einstellen und bei seiner Stelle soll das wohl sein, dass er kein sonstiger Beschäftiger wird. Aber kann man das auch ohne unser Einverständnis bei uns machen? Wie gesagt, TD und Bewertung sind recht aktuell vom letzten Jahr.
Er kann seine Bewertung natürlich ändern.
Sie ist aber unerheblich, was er ändern muss, um eine Eingruppierung zu ändern, sind die auszuübenden Tätigkeiten.
Es gilt also zu klären, was deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind (sollte ja in der Tätigkeitsbewertung stehen), diese neu zu beurteilen nach der neuen EGO und dann bildet man sich seine eigenen Rechtsmeinung über die korrekte Eingruppierung.
Ist sie eine andere als die des AGs, kann man mit dem AG rumdiskutieren, oder die einzige Instanz die feststellen kann wie man eingruppiert ist nutzen. (Das Arbeitsgericht)
3. Wie sieht es in anderen Behörden beim Land aus. Zu welchem Ergebnis seid ihr gekommen?
Bei uns werde so gut wie alle ITler höhergruppiert.
Ausgenommen die die vorher aus goodwill schon falsch
eingruppiert bezahlt wurden (oftmals EG12er) die jetzt dann auch dort bleiben (zur E13 reichen die Tätigkeiten nicht)
Bin etwas schockiert, dass es keine Einheitslösung beim Land gibt. Es gibt Systemadmins von der EG8 bis EG12. Viele machen aber genau das gleiche.
Wir z.B. sind ein ganz kleines Team weil uns viele Admins verlassen haben und quasi in Nachbarbehörden gegangen sind oder ganz gekündigt haben.
Jetzt sind wir nur noch 3 Admins die quasi absolut alles machen von Server, Datenbank, AD, Projektarbeit, Netzwerk und User-Support.
In großen Schwesterbehörden gibt es feine Unterteilungen und dadurch Kollegen die nur für den Bereich ActiveDirectory zuständig sind und dafür gibt es dort bereits ne EG11 und wir machen das mit allem anderen einfach "mit" weil wir aufgrund der Größe des Teams solche Einteilungen gar nicht vornehmen können.
Also solltest du deinem AG mitteilen, was für ein Entgelt du erwartest und dass du halt ansonsten dir nen neuen AG suchst.
Ich weiß, alles was zählt, sind die mir übertragenen Aufgaben . Meine Tätigkeitsdarstellung hielt ich immer für gut und die Bewertung auch. Jetzt muss doch genau diese TD nach der EGO des TVÖDs neu bewertet werden. Da können die Personaler nicht einfach Sagen, dass sich bei uns nichts ändert.
Sagen können sie es, bewerten können sie es auch gerne falsch.
Ich würde vorher den personaler aber sagen wo er sich hinbewegen muss, damit er noch SysAdm behalten kann.
Plan jetzt ist erst mal einige Tage verstreichen zu lassen und zu schauen wie es die anderen Behörden machen. Anschließend würde ich um Neubewertung nach der neuen EGO bitten und schauen, was dann offiziell kommt und dann muss man sich den nächsten Schritt ja gut überlegen.
Also wenn euer Personaler also jetzt der Meinung ist, ihr seit EG10 Fg2, dann müsst ihr ja nur darlegen, warum ihr
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. " seit.
Hier ein paar Denkanstösse:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf