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Krankenkasse/ Barmer

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WYSWIG2019:
Ps: und in diesem Jahr wo ich deutlich mehr als zuvor beim zweiten Arbeitgeber verdiene weichen die Berechnungen  der Anteile  somit die Brutto KVPV höhe ab. Ich habe das gefühl das diese Person nicht nur den Bruttolohn einpflegt sonder auch die falschen  KV PV RV AV Brutto des zweiten Arbeitgebers einpflegt.  Ist doch nicht Rechtens oder?

Isie:
Die anteiligen Beiträge bzw. die Beitragszuschüsse sind wie folgt zu berechnen: SV-Brutto Arbeitgeber 1 und SV-Brutto Arbeitgeber 2 zunächst ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen addieren. Ausnahme: Wenn eines davon bereits für sich betrachtet über einer Beitragsbemessungsgrenze liegt, darf es nur bis zu dieser Grenze einbezogen werden. In diesem Fall sind bereits im Vorfeld getrennte Berechnungen KV/PV und RV/AV erforderlich.
Im Verhältnis der beiden SV-Brutti zum ermittelten Gesamtbetrag sind die Beiträge auf der Basis der Beitragsbemessungsgrenze von jedem Arbeitgeber zu berechnen.

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