Laut Internet ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,3 in2020, 1,1 in 2020, 1,0 in2019 und in 2018 1,0 .
Ist das richtig das alle sich nach diesem Durchschnitt orientieren? (gerichtsurteil)
Und damit ein Recht auf die hälfte davon als Arbeitgeberanteil besteht?