Sind die Stellenentgelder fest vorgeschrieben, oder besteht da Verhandlungsspielraum?
Wie Spid schrieb, die auszuübenden Tätigkeiten ergeben die EG, ergeben das tariflich vorgeschrieben Mindestentgelt.
Bzgl. der EG kann man deswegen nicht "verhandeln".
Bzgl. der Stufe jedoch immer, da förderliche Zeiten anerkannt werden können (je nach beruflicher Vorerfahrung).
Allerdings kann man durchaus verhandeln im Sinne von:
Ich möchte x € haben, seht zu wie ihr das tariflich hinbekommt und was ihr mir dafür an Arbeit zuweisen müsst.
Oftmals wird versucht nach Haushaltsplan sich eine Tabellenentgelt auszudenken, welches passt, da oftmals die Personaler keine Ahnung von Tarifrecht haben.
Daher kann ich dir nur anraten denen nicht zu glauben, wenn sie behaupten: Geht nicht, dürfen wir nicht oder sonst irgendwelche Ausflüchte.