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Anspruch Sonderurlaub im ÖD

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Farbenschön:
Ich bin für meine Arbeitsstelle im ÖD in ein anderes Bundesland gezogen habe laut §29 TVöD Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub. Nun habe ich die Mietwohnung in meiner alten Heimat gekündigt, werde mich demnächst ummelden und wollte bei der Personalverwaltung (die für die Zeiterfassung zuständig ist) den Tag Sonderurlaub beantragen. Zur Antwort bekam ich, dass mir dieser Tag nicht zusteht, weil das nicht zu Beginn meiner Tätigkeit schriftlich festgelegt wurde.

Was soll das denn? Das kann doch nicht sein. Soll ich den Personalrat einschalten?

Spid:
§29 TVÖD regelt keinen Sonderurlaub, Sonderurlaub ist in §28 TVÖD geregelt.

Isie:
@Farbenschön: Dabei handelt es sich nicht um Sonderurlaub, sondern um Arbeitsbefreiung. Für einen Umzug steht ein Tag Arbeitsbefreiung zu, wenn der Umzug aus dienstlichen oder betrieblichem Grund erfolgte. Diese Voraussetzung halte ich nicht für erfüllt.

Farbenschön:
Der Umzug erfolgt ausschließlich aus dienstlichem/betrieblichem Grund. Nur wegen diesem Arbeitsplatz habe ich meine Heimat verlassen. Also müsste mir dieser Tag Arbeitsbefreiung schon zustehen.

Lars73:
Wie erfolgte denn der Umzug? An einem Arbeitstag und wurde dafür Arbeitsbefreiung beantragt?

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