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Anspruch Sonderurlaub im ÖD

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BStromberg:

--- Zitat von: Farbenschön am 25.01.2021 15:39 ---Der Umzug erfolgt ausschließlich aus dienstlichem/betrieblichem Grund. Nur wegen diesem Arbeitsplatz habe ich meine Heimat verlassen. Also müsste mir dieser Tag Arbeitsbefreiung schon zustehen.

--- End quote ---

Sehe ich eigentlich anders.

Wohnsitznahme ist - so auch hier - regelmäßig Privatvergnügen, solange der AG/Dienstherr z.B. nicht anordnet, in näherer Umgebung der Arbeitsstätte zu residieren (z.B. bei Rufbereitschaften mit Zeitvorgaben für Präsenzerscheinen etc.).

Ich würde keinen Tag bezahlte Freistellung gewähren, da es kausal an der dienstlichen Veranlassung des Umzugsgrunds mangelt.

fragmalnach:
Du hast dich entschieden bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten und der soll dir nun einen Tag Freistellung gewähren weil du dafür umziehen willst?

Besser als mit einer Debatte über sowas kann so ein neues Arbeitsverhältnis gar nicht beginnen...

Glückwunsch an den Arbeitgeber.

Spid:
Inwiefern wäre ein AG-Wechsel Bestandteil der Sachverhaltsschilderung?

Isie:
Zwar nicht der Sachverhaltsschilderung, jedenfalls nicht zwingend, aber des Sachverhalts laut anderer Threads der TE.

Spid:
Und?

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