Ich möchte ja keine höhere Stufe, sondern innerhalb der Stufe die Jahre angerechnet haben.
Wenn deine Jahre nicht als einschlägige Berufserfahrung anzusehen sind (was ja am Ende nur ein Gericht entscheiden kann), dann startest du in der Stufe 1
Und dann bliebe dem AG nur der Weg dir über die förderliche Zeiten deine Erfahrung zu vergüten (was ziemlich angemessen wäre) , aber worauf du keinen Anspruch erheben kannst.
Am Ende musst du dich also entscheiden, ob du das Arbeitsangebot des AGs zu diesen Bedingungen annimmst, oder nicht.