Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Übernahme der Beschäftigungszeit
Spid:
Das Pauschalentgelt bemißt sich nach der Stufe der Entgelttabelle. Hinsichtlich dieser gilt das bereits ausgeführte: keine einschlägige Berufserfahrung, kein Anspruch.
Daywalker99:
Als ehemaliger Busfahrer habe ich keine einschlägige Berufserfahrung als PKW Fahrer?????
Also ich sag mal ich bin eher Überqualifziert 8)
Spid:
Ganz genau.
WasDennNun:
--- Zitat von: Daywalker99 am 25.01.2021 18:44 ---Ich möchte ja keine höhere Stufe, sondern innerhalb der Stufe die Jahre angerechnet haben.
--- End quote ---
Wenn deine Jahre nicht als einschlägige Berufserfahrung anzusehen sind (was ja am Ende nur ein Gericht entscheiden kann), dann startest du in der Stufe 1
Und dann bliebe dem AG nur der Weg dir über die förderliche Zeiten deine Erfahrung zu vergüten (was ziemlich angemessen wäre) , aber worauf du keinen Anspruch erheben kannst.
Am Ende musst du dich also entscheiden, ob du das Arbeitsangebot des AGs zu diesen Bedingungen annimmst, oder nicht.
Spid:
Ausweislich der Sachverhaltsschilderung hat der Wechsel doch bereits stattgefunden.
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