Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[RP] Kinderkrankentage Beamte
mj23:
--- Zitat von: newT am 26.01.2021 11:38 ---
--- Zitat von: mj23 am 26.01.2021 09:51 ---Ich weiß, dass das alle Eltern ganz besonders belastet, aber ich finde diese großzügigen Regelungen nicht richtig. Warum muss der Dienstheer (mit Steuergeldern!) für die eigene Organisation in der Familie einstehen? Und das auch noch zu 100 %!
Wenn ich einen Wasserrohrbruch an meinem Haus hatte und mehrere Tage für die Renovierung vor Ort sein muss, bekomme ich auch keinen Sonderurlaub, sondern muss das mit den bestehenden Möglichkeiten lösen. Auch wenn ich bereits den gesamten Urlaub verplant habe, um die Ferien der Kinder abzusecken.
Ich halte daher auch nichts davon, dass nun die Kinderbetreuung bei Beschäftigten nun über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden soll.
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Der Vergleich hinkt ziemlich. Wer Betriebe und Kindergärten schließt hat in meinen Augen auch für die Folgen aufzukommen. Das ganze über die Sozialversicherungen abzudecken finde ich allerdings auch nicht richtig, da das nicht deren Aufgabe ist.
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Für die tatsächliche Schließung von Betrieben und Kindereinrichtungen hat der Gesetzgeber auch eine Regelung ins IfsG aufgenommnen. Daraus bekommt man aber nicht einfach 100% Lohn für Kinderbetreuung und auch nicht ohne weiteres.
Und vor allem ist da meines Wissens auch nicht von erfasst, dass die Erstattung greift, wenn allein die Präsenzpflicht aufgehoben worden ist.
Bei der von mir beschriebenen Regelung für Beamte und den "Kinderkranktagen" sind die aber auch noch dabei!
Organisator:
--- Zitat von: newT am 26.01.2021 11:38 ---Der Vergleich hinkt ziemlich. Wer Betriebe und Kindergärten schließt hat in meinen Augen auch für die Folgen aufzukommen.
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Das sehe ich auch so. Habe schon einen Antrag bei Covid 19 gestellt, leider keine Rückmeldung erhalten :(
BeamtervomDienst:
*offtopic*
Sorry, aber finde nur ich es diskriminierend, wenn die jeweiligen Regelungen so gefasst sind, dass Beamte offensichtlich zuerst Zeitguthaben und Resturlaub aufbrauchen müssen und dann erst in den "Genuss" von Sonderurlaub kommen?
Derartige Regelungen trudeln ja so langsam für die Landesbeamten nach und nach ein.
Und der gesetzlich Versicherte AN kann "sofort" die Kinderkrankentage zur Betreuung nutzen, ohne dass er Zeitguthaben/Urlaub angreifen muss?
Kann das stimmen und weshalb sollte dies gerecht sein?
Bin verwirrt....
was_guckst_du:
...hier die aktuelle Regelung für Beamte in NRW:
http://pdf.komba.de/1611745372_Beamtenrechts-Info_3_2021_-_Mehr_Sonderurlaub_fuer_die_pandemiebedingte_Kinderbetreuung_fuer_Beamtinnen_und_Beamte_in_NRW.pdf
Schmitti:
Zur Änderung der Urlaubsverordnung in RLP: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/7888-V-17.pdf
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