Autor Thema: Eingruppierung und Prüfpflicht  (Read 5036 times)

Tizian

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Eingruppierung und Prüfpflicht
« am: 26.01.2021 13:39 »
Erst einmal ein paar Grunddaten:
Wir sind eine mittlere Gemeinde (6.000 EW) und suchen für das Vorzimmer Bürgermeister / Geschäftsleiter eine Sekretärin / Assistenz. Nun haben sich mehrere Bewerberinnen gemeldet, aber keine mit einer Verwaltungsausbildung bzw. dem BL I.

Zu Beginn der Beschäftigung würden wir die Eingruppierung in EG 5 vornehmen. Sehe ich es richtig, dass wir eine Bewerberin mit einer Ausbildung z.B. zur Bürokauffrau in die EG 5, FG 1 eingruppieren können, wenn sie "diese entsprechende Tätigkeit" auch ausübt. Mit "entsprechende Tätigkeit" ist doch die Tätigkeit ihrer Ausbildung gemeint? Bei der FG 1 besteht auch keine Verpflichtung für die Erste Prüfung. Diese wäre nur Voraussetzung bei der Eingruppierung in EG 5, Fallgruppe 2 - oder?

Spid

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #1 am: 26.01.2021 13:57 »
Ihr gruppiert überhaupt nicht ein. TB sind aufgrund der tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG hat lediglich eine Rechtsmeinung dazu, die die Eingruppierung nicht berührt.

Zutreffend ist, daß die Ausbildungs- und Prüfungspflicht keine Anwendung findet, wenn eine dreijährige Berufsausbildung und eine dieser entsprechende Tätigkeit vorliegt. Das gilt auch für die darauf aufbauenden Fallgruppen.

mumble

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #2 am: 26.01.2021 16:36 »
"Zu Beginn der Beschäftigung würden wir die Eingruppierung in EG 5 vornehmen"
Wird sie später höhergruppiert? Mit welcher Begründung?
Bei uns ist die Stelle der Vorzimmerdame des Bürgermeisters mit EG 7 bewertet worden.

Kommunalgenie

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #3 am: 26.01.2021 16:40 »
"Zu Beginn der Beschäftigung würden wir die Eingruppierung in EG 5 vornehmen"
Wird sie später höhergruppiert? Mit welcher Begründung?
Bei uns ist die Stelle der Vorzimmerdame des Bürgermeisters mit EG 7 bewertet worden.

Erfordert Posteingangsstempel setzen mittlerweile eine Entwicklung eigener geistiger Initiative?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #4 am: 26.01.2021 16:52 »
"Zu Beginn der Beschäftigung würden wir die Eingruppierung in EG 5 vornehmen"
Wird sie später höhergruppiert? Mit welcher Begründung?
Bei uns ist die Stelle der Vorzimmerdame des Bürgermeisters mit EG 7 bewertet worden.

Erfordert Posteingangsstempel setzen mittlerweile eine Entwicklung eigener geistiger Initiative?
Eigenständige Terminverschiebung des BM Kalenders schon eher.

Organisator

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #5 am: 27.01.2021 08:07 »
Dies bedarf aber keiner gründlicher Fachkenntnisse

mumble

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #6 am: 27.01.2021 08:43 »
"Zu Beginn der Beschäftigung würden wir die Eingruppierung in EG 5 vornehmen"
Wird sie später höhergruppiert? Mit welcher Begründung?
Bei uns ist die Stelle der Vorzimmerdame des Bürgermeisters mit EG 7 bewertet worden.

Erfordert Posteingangsstempel setzen mittlerweile eine Entwicklung eigener geistiger Initiative?

Der kommunale Prüfungsverband kam zu dem Ergebnis:
- gründliche Fachkenntnisse im tariflichen Sinne bei Organisationstalent, Gesprächsführung, Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen, Umgangsformen, psychologisches Einfühlungsvermögen und Ortskenntnisse.
- gvF bei Sitzungsdienstaufgaben, Sachbearbeitung zentrale Zeiterfassung, Organisation von Ehrungen.
- sL Vorbereitungen bei Ehrungen und Empfängen, einholen von Angeboten für Blumen und Catering und deren Vergabe, Präsente für Ehrungen auswählen, Beschwerden und Anliegen von Bürgern entgegennehmen und entscheiden ob die Sache eilt ob zuerst an eine Fachstelle zu verweisen ist oder ein Termin mit dem Bgm zu vereinbaren ist. Sie besitzt eine Filterfunktion und muss eigenständige Abwägungen treffen.

Spid

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #7 am: 27.01.2021 09:13 »
Da seid Ihr wohl eher auf zwei Slapstickkomiker hereingefallen, die behauptet haben, sie wären vom Prüfungsverband - denn die können unmöglich so schlecht sein. Schon mal nachgeguckt, ob Ihr irgendwo bei YouTube zu sehen seid? „Und dann, hihi, haben wir denen weisgemacht, Organisationstalent und Einfühlungsvermögen hätten was mit gründlichen Fachkenntnissen zu tun, prust...“

mumble

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #8 am: 27.01.2021 09:22 »
Da seid Ihr wohl eher auf zwei Slapstickkomiker hereingefallen, die behauptet haben, sie wären vom Prüfungsverband - denn die können unmöglich so schlecht sein. Schon mal nachgeguckt, ob Ihr irgendwo bei YouTube zu sehen seid? „Und dann, hihi, haben wir denen weisgemacht, Organisationstalent und Einfühlungsvermögen hätten was mit gründlichen Fachkenntnissen zu tun, prust...“

Tja, da ich auf Seiten des Personals stehe finde ich die Bewertung gut.
Auf YouTube sind zwar ein paar Videos von unserer Gemeinde aber von den Bewertern hab ich keins gesehen.

Spid

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #9 am: 27.01.2021 09:27 »
Du kannst stehen, wo Du willst, das macht die Bewertung nicht besser.

Kommunalgenie

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #10 am: 27.01.2021 09:51 »
Da seid Ihr wohl eher auf zwei Slapstickkomiker hereingefallen, die behauptet haben, sie wären vom Prüfungsverband - denn die können unmöglich so schlecht sein. Schon mal nachgeguckt, ob Ihr irgendwo bei YouTube zu sehen seid? „Und dann, hihi, haben wir denen weisgemacht, Organisationstalent und Einfühlungsvermögen hätten was mit gründlichen Fachkenntnissen zu tun, prust...“

Tja, da ich auf Seiten des Personals stehe finde ich die Bewertung gut.
Auf YouTube sind zwar ein paar Videos von unserer Gemeinde aber von den Bewertern hab ich keins gesehen.

Die Rechtsmeinung, die sich der "kommunale Prüfungsverband" dort gebildet hat, erschließt sich auch mir keineswegs. Wollten Sie dem AG eins auswischen?

mumble

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #11 am: 27.01.2021 10:08 »
Da seid Ihr wohl eher auf zwei Slapstickkomiker hereingefallen, die behauptet haben, sie wären vom Prüfungsverband - denn die können unmöglich so schlecht sein. Schon mal nachgeguckt, ob Ihr irgendwo bei YouTube zu sehen seid? „Und dann, hihi, haben wir denen weisgemacht, Organisationstalent und Einfühlungsvermögen hätten was mit gründlichen Fachkenntnissen zu tun, prust...“

Tja, da ich auf Seiten des Personals stehe finde ich die Bewertung gut.
Auf YouTube sind zwar ein paar Videos von unserer Gemeinde aber von den Bewertern hab ich keins gesehen.

Die Rechtsmeinung, die sich der "kommunale Prüfungsverband" dort gebildet hat, erschließt sich auch mir keineswegs. Wollten Sie dem AG eins auswischen?
Die Vorgängerin hatte EG 8 aber das war m. E. nur eine Gefälligkeitseingruppierung vom früheren Bgm.
Für mich ist es im Bewertungsgutachten plausibel erklärt auch im Hinblick dass wir zwar eine kleine Gemeinde sind aber auch atypisch. Umsonst haben wir bei ca. 8000 Einwohnern nicht fast 200 Beschäftigte.

Spid

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #12 am: 27.01.2021 10:11 »
Also noch mehr untaugliches Geblubber... Hör auf, ich kann nicht mehr vor Lachen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #13 am: 27.01.2021 10:20 »
Ich finde das sehr kreativ, sich so eine unmaßgebliche Rechtsmeinung zu bilden.
Und wenn Ag und An damit zu einer identischen unmaßgebliche Rechtsmeinung komment, dann gibt es ja auch keine Bestrebungen der beiden Vertragspartien dies anzufechten.

Ob die Eingruppierung korrekt ist, kann ja eh nur ein Gericht feststellen.
 8)

Spid

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Antw:Eingruppierung und Prüfpflicht
« Antwort #14 am: 27.01.2021 10:24 »
Man sollte sich halt vorher Gedanken machen, ob man wegen Untreue einen Strafbefehl akzeptieren möchte oder man es darauf ankommen ließe.