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Hausmeister / Eingruppierung
RMeAN:
Hallo zusammen,
Ich arbeite in einem Altenheim in der Haustechnik - wir sind an den TVÖD (VKA) angelehnt.
Die einzige Abweichung vom TVÖD ist allerdings das Weihnachtsgeld, dass vor einigen Jahren durch eine Betriebsvereinbarung abgespeckt wurde.
Wir sind in der Haustechnik zu zweit, mein Vorgesetzter geht im Herbst in Rente.
Bisher hieß es immer, ich sollte dann seinen Posten übernehmen.
Jetzt meint unser Chef, dass das garnicht geht - weil ich keine handwerklich/technische Ausbildung habe und somit als "Ungelernter" in meiner Lohngruppe (4) hängen bleibe.
Laut TVÖD braucht man - soweit wir das rausgelesen haben - tatsächlich eine "passende" Ausbildung um - je nach Einsatzbereich - in Lohngruppe 5-8 eingeteilt zu werden.
Da hilft mir meine Mediengestalter Ausbildung leider nicht weiter.
Die erste Frage wäre also, ob das tatsächlich so ist und ich nicht mehr aufsteigen kann und auch keine "leitende Position" übernehmen kann, nur weil mir die handwerkliche Ausbildung fehlt.
Und das trotz fast 8 Jahren Berufserfahrung in unserem Haus und immerhin Weiterbildungen beim TÜV (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Fachkraft für Haustechnik) und die damit einhergehenden höherwertigen Tätigkeiten (elektrische Prüfung ortsveränderlicher Geräte, Aufzugswart,... - und auch mediengestalterische Tätigkeiten wie Homepage und Flyergestaltung).
Ich bin bei der bisherigen Suche öfter über Spids Aussage gestolpert:
"TB sind entsprechend der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert."
Kann ich das so verstehen, dass mir mit der Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten (schriftlich) auch die höhere Entgeltgruppe zusteht, oder ist das so wie mein Chef meint hinfällig weil mir die für die grundsätzliche Eingruppierung notwendige handwerkliche Ausbildung fehlt?
Vielleicht hat ja jemand einen Tip oder eine ähnliche Situation schonmal erlebt :)
Vielen Dank und noch einen schönen Tag,
Armin!°
Spid:
Grundsätzlich erfolgt bei einer in einem Tätigkeitsmerkmal genannten nicht erfüllten Voraussetzung in der Person die Eingruppierung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe. Die Eingruppierung von Hausmeistern ist landesbezirklich geregelt.
Organisator:
Im Bereich der Entgeltordung Bund wird explizit auf Hausmeister Bezug genommen, Teil III Nr. 23:
23. Hausmeisterinnen und Hausmeister
Entgeltgruppe 5
Hausmeisterinnen und Hausmeister mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.
Entgeltgruppe 4
Hausmeisterinnen und Hausmeister.
Soetwas in der Art müsste auch bei der für dich zutreffenden Entgeltordnung bzw. landesbezirklichen Regelung zu finden sein.
Spid:
Ach, was wäre das schön, wenn die landesbezirklichen Entgeltgruppenverzeichnisse alle so in der Art aussehen würden...
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 27.01.2021 14:52 ---Grundsätzlich erfolgt bei einer in einem Tätigkeitsmerkmal genannten nicht erfüllten Voraussetzung in der Person die Eingruppierung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe.
--- End quote ---
Gilt diese Regelung auch im Teil III der EGO?
Dachte da würde sie nicht gelten?
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