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Rufbereitschaft
Rufbereitschaft:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. geplanter Rufbereitschaft.
Man erhält von Mo bis Fr je Tag 2 Std und am Sa und So sowie Feiertagen jeweils 4 Std.
Bei einem Anruf wird die zeit bis zur Beendigung auf eine volle Std aufgerundet.
Meine Frage wäre:
Man wird um 02:00 Uhr angerufen und ist bis 05:00 Uhr dienstlich unterwegs im rahmen des psychKG.
Man komt nach Hause und legt sich hin, da man Schlaf nachzuholen hat. Gibt es eine generelle Ruhezeit innerhalb der Rufbereitschaft oder ist man dann im Minus, da man ja nochmal ins Bett ist und somit nicht auf seine 07:48 Regelarbeitszeit kommt?
Spid:
Im Anschluß an eine tatsächliche Inanspruchnahme besteht Anspruch auf die elfstündige Ruhezeit. Der AG muß einen dann an der Arbeitsaufnahme während der Ruhezeit hindern und in Annahmeverzug. Hindert er einen nicht, meldet man es der Aufsichtsbehörde - dann hindert er einen das nächste Mal.
Rufbereitschaft:
Hier geht man norma wieder zum Dienst um kein Minus aufzubauen und ab 16:00 beginnt dann wieder die Bereitschaft.
Viele opfern die Stunden die geleistet wurden um sich nochmal vor beginn der nächsten etwas hinzulegen je nachdem was für ein Einsatz in der Nacht war.
Spid:
Also massenhafter und geplanter Verstoß gegen das ArbZG? Das wird teuer...
Rufbereitschaft:
Scheint so.
Mir kommt das auch nicht Koscha vor,deshalb fragte ich. Aber muss jetzt noch die entsprechenden § finden um das bei Bedarf vorzeigen zu könne. Weil ich nicht nach einem Dienst in der Nacht meinen normalen Dienst leisten kann. Fahrzeug führen etc.
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