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Rufbereitschaft

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Spid:
§5 ArbZG, Bußgeld- und Strafvorschriften in §§22, 23 ArbZG

Rufbereitschaft:
Hallo Spid,

danke für die vielen Informationen. Ruhezeiten sind ja das eine, aber was ist mit der täglichen Arbeitszeit, die ja geleistet werden soll. Ende Einsatz um 02:00 Uhr
Beginn Arbeitsaufnahme nach Ruhezeit 13:00 Uhr Ab 16:00 wieder Bebinn der Bereitschaft............
Wird die fehlende Zeit in diesem Fall 4 Std 48 Min dann gutgeschrieben ?

Lars73:
Gibt es eine feste Arbeitszeit oder eine Gleitzeitrahmen etc.?

Spid:
Welche fehlende Zeit? Hindert der AG Dich an der Arbeitsaufnahme während der Ruhezeit, wozu er verpflichtet ist, gerät er in Annahmeverzug.

Rufbereitschaft:
Es gibt eine Fexzeit, die es möglich machen würde, dass mann deutlich später erst zum Dienst käme und somit die Ruhezeit einhält. Jedoch muss man ja trotzdem seine tägliche Arbeitszeit erbringen oder man baut Überstunden ab.

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