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Rufbereitschaft

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Spid:
Was ist „Fexzeit“? Sofern der AN die Lage seiner Arbeitszeit selbst bestimmt, was bislang nicht geschildert war, und keine Arbeitspflicht in den 11 Stunden Ruhezeit besteht und die geschuldete Arbeitszeit im Anschluß erbracht werden kann, erschließt sich mir hingegen das eingangs geschilderte Problem nicht.

Rufbereitschaft:
Sorry meinte Flexzeit,dh. man nicht nicht zu einer bestimmer Zeit anwesend sein sondern kann in der Zeit von 06:30 bis 17:30 Uhr arbeiten wird je nach Bereich auch anders geregelt

Spid:
Und in diesem Zeitfenster ist die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen? Oder gibt es weitere Flexibilisierungen der Arbeitszeit, die nicht geschildert wurden?

Rufbereitschaft:
In diesem Zeitfenster hat der AN zeit, seine Arbeitsleistung von täglich 07:48 zu erbringen.

Spid:
Dann sollte man seine Arbeitsleistung im geschuldeten Umfang anbieten und sofern der AG sie nicht annimmt, gerät er in Annahmeverzug. Nimmt er sie an, meldet man es der Aufsichtsbehörde, die dann dafür sorgt, daß er das nicht noch einmal tut.

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