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Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.

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Spid:
Der Winterdienst an sich vielleicht, was dahingestellt bleiben kann - denn es geht ja um die Fahrt zur Arbeit und zurück.

Alesi:
Hab noch was dazu gefunden.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer – soweit keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen – seine Aufwendungen für Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte selbst zu tragen. Dazu gehören auch Schäden an seinem Fahrzeug. Eine Ausnahme davon ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dann zu machen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Rufbereitschaft vom Arbeitgeber aufgefordert wird, seine Arbeit anzutreten und er die Benutzung seines Privatfahrzeugs für erforderlich halten durfte, um rechtzeitig am Arbeitsort zu erscheinen.

Wie schon gesagt, beim Wochenendeinsatz, bekommen wir Kilometergeld.
Und Unter der Woche, müsste 5 Uhr doch auch zählen, weil die Reguläre Arbeitszeit ja erst später beginnt.  hmmm

Spid:
Ich sehe immer noch keine Rechtsgrundlage für das Kilometergeld. Der zitierte Passus, in dem es um die Regulierung eines Schadens am Fahrzeug geht, ist jedenfalls keine.

Alesi:
Ich weiss nicht, ob ich hier ein Link einfügen darf  :)

Geht das? 

[33] Damit unterscheidet sich der Weg zur Arbeitsstelle während der Rufbereitschaft grundlegend von dem allgemeinen Weg zur Arbeit. Bei Letzterem ist der Arbeitnehmer frei, wann, wie und von wo aus er diesen antritt. Der Arbeitgeber hat lediglich ein berechtigtes Interesse daran, dass der Arbeitnehmer pünktlich an der Arbeitsstelle erscheint. Bei der Rufbereitschaft hingegen hat der Arbeitgeber deren Dauer angeordnet, hat Anspruch auf Mitteilung, wo sich der Arbeitnehmer aufhält und bestimmt den Zeitpunkt, ab welchem dieser sich auf den Weg zur Arbeitsaufnahme machen muss. Daraus ergibt sich ein besonderes Interesse des Arbeitgebers daran, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer angemessenen Zeitspanne ab dem Abruf der Arbeit dieselbe aufnimmt. Wäre dies nicht der Fall, hätte der Arbeitgeber keine Rufbereitschaft angeordnet.

Alesi:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Kostentragung-bei-Rufbereitschaft-fuer-die-anfallenden-Kosten-fuer-ein-Fahrzeug--f310601.html#:~:text=Zusammenfassung%3A%20Kosten%20der%20Fahrten%20zum,des%20BAG%20nicht%20zu%20erstatten.&text=In%20Rahmen%20der%20Rufbereitschaft%20ist,mit%20Zuhilfenahme%20eines%20PKWs%20m%C3%B6glich.

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