Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Winterdienst Rufbereitschaft Kilometergeld.
Alesi:
Grundsätzlich gilt die tägliche Fahrtzeit zwischen dem Wohnort und dem Betrieb des Arbeitnehmers als nicht vergütete Arbeitszeit (siehe Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 23.11.2000 – 4 Sa 81/00). Genauso werden auch die Fahrtkosten bei anfallender Arbeit während der Rufbereitschaft nicht vom Arbeitgeber erstattet. Nach einem Urteil des Bundesarbeitgerichts vom 16.02.1989 (6 AZR 289/87) gelten diese Fahrten nicht als „Fahrten aus besonderem dienstlichen Anlass“ gemäß des Reisekostenrechts. Als besondere dienstliche Anlässe werden Arbeitsaufträge bezeichnet, die aus dem regelmäßigen Aufgabenbereich des Arbeitnehmers herausfallen. Die Rufbereitschaft gehört normalerweise nicht dazu.
Der Winterdienst zählt eigentlich nicht zu unserem regelmäßigem Aufgabenbereich.
Vielleicht wird er deswegen vergütet..?
Spid:
Blöd nur, daß die Rechtsprechung der eher mutigen Auffassung des Herrn RA nicht folgen möchte, so u.a. LAG Düsseldorf, Urteil v. 22.01.2020 - 12 Sa 580/19.
Alesi:
Hab hier noch eine Zeile aus unserer Dienstvereinbarung über die Zulassung privateigener KFZ.
4.5 Die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle gelten nicht als Dienstgänge. Bei Dienstgängen am Dienstort, die an der Wohnung angetreten oder beendet werden, dürften höchstens die Fahrtkosten für die Strecke von der Dienststelle bis zur Stelle es Dienstgeschäftes oder umgekehrt erstattet werden, es sei denn, der Dienstgang wird zusätzlich zu abendlichen Veranstaltungen, an Sonn- und Feiertagen oder dienstfreien Werktagen durchgeführt, an denenkein Dienst zu leisten gwewesen wäre.
liegt es vielleicht daran, dass nur am Wochenende die Kilometerpauschale bezahlt wird?
Spid:
Ich sehe im zitierten Passus keinerlei Zusammenhang zum Sachverhalt.
Alesi:
Ich dachte, weil es Winterdienst heißt :)
aber ok, Danke für deine Zeit.
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