Während des Beschäftigungsbots wird Mutterschutzlohn gezahlt, der im Prinzip genauso hoch ist wie das Entgelt, die Entgeltzahlung läuft mit einigen Besonderheiten sozusagen weiter. Es ist nicht maßgebend, wie lange man in der neuen Stufe war. Beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist ebenfalls das aktuell fiktiv zustehende Entgelt die Berechnungsgrundlage. Ab Beginn der Elternzeit unter völliger Freistellung wird die Stufenlaufzeit angehalten, die man für den Aufstieg in die nächste Stufe braucht, und läuft erst mit dem Dienstantritt weiter.