Autor Thema: Aufstieg der Stufe vor Berufsverbot  (Read 2310 times)

Rebell9

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Aufstieg der Stufe vor Berufsverbot
« am: 28.01.2021 21:10 »
Hallo!
Ich bin seit August 2018 beim gleichen Arbeitgeber nach Tvöd Vka angestellt. Da ich bereits mehrjährige Berufserfahrung mitgebracht habe, bekam ich die Stufe 3. Laut Stufentabelle müsste also nun dieses Jahr im August, nach 3 Jahren in Stufe 3, ein Aufstieg in Stufe 4 anstehen-hoffe da ist kein Denkfehler drin.  ;)
Da wir langsam in Richtung Familienplanung denken und man in meinem Job sehr oft im Berufsverbot landet, würde mich interessieren wie lange man das höhere Gehalt erhalten haben muss, um im Bv bzw. später in der Elternzeit nicht plötzlich wieder ein geringeres Gehalt zu bekommen
Vielen Dank für Infos!

Wdd3

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,253
Antw:Aufstieg der Stufe vor Berufsverbot
« Antwort #1 am: 29.01.2021 08:02 »
Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen im Zeitraum von 12 Monaten vor der Geburt.

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 986
Antw:Aufstieg der Stufe vor Berufsverbot
« Antwort #2 am: 29.01.2021 10:07 »
Da wir langsam in Richtung Familienplanung denken und man in meinem Job sehr oft im Berufsverbot landet

Sicher, dass es ein Berufsverbot ist - und nicht nur ein Beschäftigungsverbot?  8)

Letzteres wäre die geübte Praxis, Ersteres ein Fall für die Gerichte ...

Isie

  • Gast
Antw:Aufstieg der Stufe vor Berufsverbot
« Antwort #3 am: 29.01.2021 10:34 »
Während des Beschäftigungsbots wird Mutterschutzlohn gezahlt, der im Prinzip genauso hoch ist wie das Entgelt, die Entgeltzahlung läuft mit einigen Besonderheiten sozusagen weiter. Es ist nicht maßgebend, wie lange man in der neuen Stufe war. Beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist ebenfalls das aktuell fiktiv zustehende Entgelt die Berechnungsgrundlage. Ab Beginn der Elternzeit unter völliger Freistellung wird die Stufenlaufzeit angehalten, die man für den Aufstieg in die nächste Stufe braucht, und läuft erst mit dem Dienstantritt weiter.

Isie

  • Gast
Antw:Aufstieg der Stufe vor Berufsverbot
« Antwort #4 am: 29.01.2021 10:40 »
Ergänzung: Wenn die Elternzeit länger als 5 Jahre ist, kann es zu einer Rückstufung kommen. Die Zeit des Beschäftigungsverbots und der Mutterschutzfrist rechnen aber nicht mit.

Rebell9

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Aufstieg der Stufe vor Berufsverbot
« Antwort #5 am: 29.01.2021 16:50 »
Vielen Dank für die Antworten! =)
Das das Elterngeld sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet weiß ich deswegen ist die Frage ja auch aufgekommen, da ein Beschäftigungsverbot meistens leider Gang und Gebe ist was aber auch richtig ist bei dem Klientel an Kindern. Das die Stufen pausieren während der Elternzeit ist ja selbstverständlich und das eine Rückstufung nach 5 Jahren möglich ist habe ich auch im Hinterkopf.
Natürlich Beschäftigungsverbot irgendwie sprang mir gestern das falsche Wort in den Kopf...

Also wenn ich 1 oder 2 Monate beispielsweise nach Höherstufung schwanger werden sollte, falle ich im Beschäftigungsverbot beim mutterschutzlohn nicht auf die vorherige Stufe zurück da ich die Stufe noch nicht 3 Monate in der Stufe war korrekt? Sondern ich erhalte den mutterschaftslohn im bv in der neuen stufe und somit auch den natürlich höheren Durchschnitt als Grundlage für das spätere Elterngeld?

Isie

  • Gast
Antw:Aufstieg der Stufe vor Berufsverbot
« Antwort #6 am: 30.01.2021 08:20 »
Ja. Wenn sich das Entgelt während des 3 Monatszeitraumes oder danach dauerhaft ändert, ist das geänderte Entgelt maßgebend für die Berechnung des Mutterschutzlohnes bzw. des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Wenn sich das zustehende Entgelt erst während des Beschäftigungsverbots oder der Mutterschutzfrist ändert, z. B. durch einen Stufenaufstieg, ändert sich der Mutterschutzlohn bzw. der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ebenfalls ab diesem Zeitpunkt.

Die Rechtsgrundlage dafür ist § 21 Absatz 4 Mutterschutzgesetz.

« Last Edit: 30.01.2021 08:32 von Isie »