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Aufstieg der Stufe vor Berufsverbot

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Rebell9:
Vielen Dank für die Antworten! =)
Das das Elterngeld sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet weiß ich deswegen ist die Frage ja auch aufgekommen, da ein Beschäftigungsverbot meistens leider Gang und Gebe ist was aber auch richtig ist bei dem Klientel an Kindern. Das die Stufen pausieren während der Elternzeit ist ja selbstverständlich und das eine Rückstufung nach 5 Jahren möglich ist habe ich auch im Hinterkopf.
Natürlich Beschäftigungsverbot irgendwie sprang mir gestern das falsche Wort in den Kopf...

Also wenn ich 1 oder 2 Monate beispielsweise nach Höherstufung schwanger werden sollte, falle ich im Beschäftigungsverbot beim mutterschutzlohn nicht auf die vorherige Stufe zurück da ich die Stufe noch nicht 3 Monate in der Stufe war korrekt? Sondern ich erhalte den mutterschaftslohn im bv in der neuen stufe und somit auch den natürlich höheren Durchschnitt als Grundlage für das spätere Elterngeld?

Isie:
Ja. Wenn sich das Entgelt während des 3 Monatszeitraumes oder danach dauerhaft ändert, ist das geänderte Entgelt maßgebend für die Berechnung des Mutterschutzlohnes bzw. des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Wenn sich das zustehende Entgelt erst während des Beschäftigungsverbots oder der Mutterschutzfrist ändert, z. B. durch einen Stufenaufstieg, ändert sich der Mutterschutzlohn bzw. der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ebenfalls ab diesem Zeitpunkt.

Die Rechtsgrundlage dafür ist § 21 Absatz 4 Mutterschutzgesetz.

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