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Urlaubsregelung Teilzeit 4 Tage Woche
Texter:
Bei uns ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Gleitzeit, dass die Stunden gleichmäßig verteilt werden.
Wer das anders möchte, bekommt feste Arbeitszeiten. Keine Ahnung wie es bei @BStromberg abläuft, aber ich finde das ist eine praktikable Lösung, die die von @BSstromberg beschriebenen Auswüchse verhindert.
WasDennNun:
--- Zitat von: Jogi221 am 01.02.2021 11:07 ---Doch, ich habe feste Arbeitszeiten. Aufgrund einer "Umstellung für alle" haben alle Mitarbeiter 30 Tage Urlaub. Ich muss bei 1 Woche Urlaub von Montag bis Freitag nun 5 Tage nehmen, anstatt wie bisher 4. Ist ja ok, weil ich habe ja 6 Wochen Urlaubsanspruch und ob ich wie vorher 4 Tage für 1 Woche nehme oder 5 Tage ... ist egal.
--- End quote ---
Dann würde ich doch einfach mal Urlaub nehmen und nur DO/Fr und Mo/Di einreichen und dann von Mi bis Mi nicht erscheinen.
--- Zitat ---(Für Samstag und Sonntag nehme ich auch keinen Urlaub). Bei einzelnen Urlaubstagen baue ich Minusstunden auf.
--- End quote ---
Hä? Bei Urlaubstagen baust du Minusstunden auf?
Bei Urlaubstagen bekommst du doch deine Sollzeit gutgeschrieben.
Du solltest dir mal überlegen, ob du kapiert hast, was der Unterschied zwischen
Sollzeiten
und deinen regelmäßigen Arbeitszeiten sind.
Spid:
--- Zitat von: Texter am 01.02.2021 12:06 ---Bei uns ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Gleitzeit, dass die Stunden gleichmäßig verteilt werden.
Wer das anders möchte, bekommt feste Arbeitszeiten. Keine Ahnung wie es bei @BStromberg abläuft, aber ich finde das ist eine praktikable Lösung, die die von @BSstromberg beschriebenen Auswüchse verhindert.
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Im Sachverhalt geht es ja um feste Arbeitszeiten.
Kathastrophe1989:
Eine angenommene 5-Tage-Woche mit 30 Tagen Urlaub geht mit einer fixen festen Arbeitseinteilung wie von Dir beschrieben eigentlich nicht einher und beist sich am Ende in den Schwanz.
Also entweder fixe Zeiten wie beschrieben und dann auch Urlaub auf Basis der 4-Tage-Woche (also wie bisher 24)
ODER
5-Tage-Woche mit 30 Tagen Urlaub und flexibler Arbeitszeitgestaltung mit einer jeden Tag gleichbleibenden Soll-Stunden-Zahl. Somit fällt die Frage danach was am Krankheitstag/Feiertag ist weg.
Dein freier Mittwoch wäre dann einfach jede Woche Gleitzeitabbau...
BStromberg:
--- Zitat von: Spid am 01.02.2021 11:35 ---
--- Zitat von: BStromberg am 01.02.2021 11:27 ---
--- Zitat von: Spid am 29.01.2021 11:21 ---Sollzeit.
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Genau aus diesem Grund wurde bei meinem Dienstherrn vor ein paar Jahren richtigerweise die vollkommen ungleichmäßige Verteilung der Sollarbeitszeit auf die Wochentage unterbunden.
Ist-seitig kann jeder machen, was er will im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit, aber dieser Mumpitz mit 4 Stunden Soll am Freitag bzw. Montag hat endlich mal ein Ende gefunden!
Viel zu oft haben das gewisse Experten ausgenutzt und sich nach "Erarbeitung" eines gewissen Überstundenkontingents eine geschmeidige 4-Tage-Arbeitswoche gebastelt durch ökonomischen Abbau besagter Über- bzw. Mehrarbeitsstunden.
Bei einer 30-Stunden-Teilzeit-Beschäftigung an 4 Tagen p.W. wird im Soll für jeden Arbeitstag eine Zeit von 7,5 Std. fixiert.
--- End quote ---
Und wie verfährt er mit Ansprüchen bspw. aus §8 Abs. 4 TzBfG auf die Vereinbarung einer entsprechenden Verteilung? Zeiterfassung und Urlaubsberechnung sind Aspekte, die alle AG betreffen - und somit bei der Normierung des Anspruchs Berücksichtigung gefunden haben. Sie stellen also keine betrieblichen Gründe dar.
--- End quote ---
Durch die Möglichkeit, an den individuellen Arbeitstagen durch flexible Handhabung der gleitenden Arbeitszeit auf der IST-Seite zu verfahren, wie es mitarbeiterseitig praktisch gewünscht wird, erscheint mir das im Kontext der von Ihnen erwähnten Norm unproblematisch möglich/gangbar zu sein (ohne dass ich mir dazu die Lehrmeinung angelesen habe).
Dies unmittelbar, wenn die gesetzlich angesprochene "Verteilung" durch IST-seitige Regelung gewährleistet wird... falls nicht, wären nach Auffassung meines Dienstherrn zumindest "betriebliche Gründe" (diese wurden zuvor skizziert; einseitige Ausnutzung durch Antragsteller) vorhanden, eine gleichmäßige Verteilung SOLL-seitig anzustellen. Hier teile ich (ausnahmsweise :D) mal die Rechtsauffassung der Behörde.
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