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Urlaubsregelung Teilzeit 4 Tage Woche

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McOldie:
Aber daran denken: der Urlaubsanspruch auf 30 Arbeitstage gilt nur bei der Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage in der Woche.
Beim Abweichen von der 5 -Tage-Woche kann man den Ansprcuh nach folgender Foprmel berechnen:

Individueller Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers =
30 Urlaubstage × individuelle Arbeitstage pro Woche
5 Arbeitstage je Woche

Dies Formel lässt sich gut anwenden z. B. bei einer klassischen Teilzeitbeschäftigung mit fester Arbeitszeit an bestimmten Wochentagen.

Jogi221:
Doch, ich habe feste Arbeitszeiten. Aufgrund einer "Umstellung für alle" haben alle Mitarbeiter 30 Tage Urlaub. Ich muss bei 1 Woche Urlaub von Montag bis Freitag nun 5 Tage nehmen, anstatt wie bisher 4. Ist ja ok, weil ich habe ja 6 Wochen Urlaubsanspruch und ob ich wie vorher 4 Tage für 1 Woche nehme oder 5 Tage ... ist egal. (Für Samstag und Sonntag nehme ich auch keinen Urlaub). Bei einzelnen Urlaubstagen baue ich Minusstunden auf.
ABER: Wie ist das bei Feiertagen und Krankheit. Da würde ich jetzt nach wie vor die tatsächliche Arbeitszeit notieren. Wenn ich Freizeitausgleich nehme, nehme ich ja auch nicht die 1/5 Regelung, sondern die tatsächliche Zeit, die ich hätte arbeiten müssen. Mittwoch 6.1.2021 z. B. war ein Feiertag. Diesen hab ich mir NICHT gut geschrieben, weil ich ja Mittwochs nicht arbeite.
Meiner Meinung nach, macht diese neue Regelung keinen Sinn.
@MCOldie: ja, da kommt 24 raus, was auch Sinn macht. Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage dies jetzt so eingeführt wird.

BStromberg:

--- Zitat von: Spid am 29.01.2021 11:21 ---Sollzeit.

--- End quote ---

Genau aus diesem Grund wurde bei meinem Dienstherrn vor ein paar Jahren richtigerweise die vollkommen ungleichmäßige Verteilung der Sollarbeitszeit auf die Wochentage unterbunden.

Ist-seitig kann jeder machen, was er will im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit, aber dieser Mumpitz mit 4 Stunden Soll am Freitag bzw. Montag hat endlich mal ein Ende gefunden!

Viel zu oft haben das gewisse Experten ausgenutzt und sich nach "Erarbeitung" eines gewissen Überstundenkontingents eine geschmeidige 4-Tage-Arbeitswoche gebastelt durch ökonomischen Abbau besagter Über- bzw. Mehrarbeitsstunden.

Bei einer 30-Stunden-Teilzeit-Beschäftigung an 4 Tagen p.W. wird im Soll für jeden Arbeitstag eine Zeit von 7,5 Std. fixiert.

BAT:
Soll nicht auch mit dem Soll eine individuelle Vereinbarung gefunden werden im Rahmen der Regelungen des TVÖD? Würde hier nicht eine pauschale Ablehnung besonderer Konstruktionen entgegenstehen?

Spid:

--- Zitat von: BStromberg am 01.02.2021 11:27 ---
--- Zitat von: Spid am 29.01.2021 11:21 ---Sollzeit.

--- End quote ---

Genau aus diesem Grund wurde bei meinem Dienstherrn vor ein paar Jahren richtigerweise die vollkommen ungleichmäßige Verteilung der Sollarbeitszeit auf die Wochentage unterbunden.

Ist-seitig kann jeder machen, was er will im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit, aber dieser Mumpitz mit 4 Stunden Soll am Freitag bzw. Montag hat endlich mal ein Ende gefunden!

Viel zu oft haben das gewisse Experten ausgenutzt und sich nach "Erarbeitung" eines gewissen Überstundenkontingents eine geschmeidige 4-Tage-Arbeitswoche gebastelt durch ökonomischen Abbau besagter Über- bzw. Mehrarbeitsstunden.

Bei einer 30-Stunden-Teilzeit-Beschäftigung an 4 Tagen p.W. wird im Soll für jeden Arbeitstag eine Zeit von 7,5 Std. fixiert.

--- End quote ---
Und wie verfährt er mit Ansprüchen bspw. aus §8 Abs. 4 TzBfG auf die Vereinbarung einer entsprechenden Verteilung? Zeiterfassung und Urlaubsberechnung sind Aspekte, die alle AG betreffen - und somit bei der Normierung des Anspruchs Berücksichtigung gefunden haben. Sie stellen also keine betrieblichen Gründe dar.

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